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05.02.14 –
Die Firma Amprion plant auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück unter anderem zwei größere
Projekte zum Ausbau des Hoch- und Höchstspannungsnetzes im Stadtgebiet Osnabrück. Es
handelt sich um Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Im Einzelnen
um das Projekt Nr. 16 nach EnLAG: Wehrendorf – Umspannanlage (UA) OS-Lüstringen –
UA Gütersloh und das Projekt Nr. 18 nach EnLAG: Lüstringen – Westerkappeln.
Soweit die Trassen in die Nähe von oder durch Wohngebiete führen, hat sich der Rat
einmütig für eine Erdverkabelung ausgesprochen. Nach EnLAG ist dies jedoch explizit nicht
vorgesehen.
Wir fragen die Verwaltung:
Die Verwaltung antwortet darauf wie folgt:
Zu 1. Die Verwaltung sieht sich bisher bei den genannten Verfahren und Planungen, bei
denen die Stadt nicht Verfahrensführende sondern eine Verfahrensbeteiligte ist, als
dementsprechend gut informiert an. Die Regierungsvertretung Oldenburg, die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, wie auch die
Vorhabenträgerin haben bislang auf verschiedene Fragestellungen der Verwaltung zeitnah
Auskünfte gegeben.
Gleichwohl stehen die Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Planvorhaben neben
zahlreichen und ebenfalls umfangreichen Planungs- und Arbeitsaufgaben der Verwaltung.
Die Möglichkeiten einer hoch detaillierten Auseinandersetzung mit allen Fragen, die sich im
Zusammenhang mit den Planungen zum Ausbau des Höchstspannungsnetzes ergeben, sind
aufgrund dessen ggf. nicht vollumfänglich und jederzeit möglich.
Die Verwaltung wird gemäß der Resolution des Rates bei beiden Vorhabensplanungen die
Erdkabelführung fordern. Ebenfalls werden mit Vorlage der Planungs- / Antragsunterlagen
ggf. weitere Forderungen nach ergänzenden Untersuchungen formuliert werden können.
Des Weiteren werden sich auch positive Effekte durch den Informationsaustausch mit den
Bürgerinitiativen ergeben.
Aus Sicht der Verwaltung kann es, je nach Planungs- und Verfahrensstand sinnvoll sein,
ggf. externe Beratung hinzuzuziehen.
Zu 2. Die Amprion gibt für die Vorhaben folgenden Zeitplan an:
- Die Sanierungsarbeiten an der vorhandenen Freileitung Lüstringen - Westerkappeln
werden dieses Jahr abgeschlossen.
- Die Freileitung Lüstringen- St.Hülfe (EnLAG Projekt Nr. 16) ist im
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) zur Inbetriebnahme 2015 vorgesehen.
- Der Antrag auf Planfeststellung zur Ertüchtigung der Freileitung Lüstringen-
Westerkappeln (EnLAG Projekt Nr. 18) auf 380-Kilovolt soll in diesem Jahr erfolgen.
Nach Auskunft der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr liegen
die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren zum EnLAG Projekt Nr. 18
Lüstringen – Westerkappeln dort zur Vorprüfung vor. Weitere Angabe zum Zeitplan können
von dort aus nicht gemacht werden.
Nach Auskunft der Regierungsvertretung Oldenburg ist durch die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr derzeit zu prüfen, ob die Amprion GmbH eine
noch bestandskräftige Genehmigung für diese 380-kV-Leitung besitzt. Die Prüfung ist noch
nicht abgeschlossen. Wenn diese Frage dahin gehend beantwortet werden sollte, dass keine
Genehmigung besteht, wird über das Erfordernis einer raumordnerischen Abstimmung und
Prüfung zu entscheiden sein (s. VO/2014/3728-01).
Zu 3. Für das Vorhaben 380-kV-Leitung Lüstringen – Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) ist ein
Raumordnungsverfahren für den niedersächsischen Leitungsabschnitt in Vorbereitung. Mit
Schreiben vom 05.09.2013 wurde durch die oberste Landesplanungsbehörde der räumliche
und sachliche Untersuchungsrahmen festgelegt. Grundlage sind die mit Schreiben vom
18.04.2013 versandten Projektunterlagen und die Ergebnisse der am 14.05.2013 in
Osnabrück durchgeführten Antragskonferenz und die hierzu schriftlich eingegangenen
Stellungnahmen.
Darin ist zum Thema „Parallelführung zur A 33“ geregelt: „In den Antragsunterlagen sind
Aussagen zu einer Trasse in Parallelführung zur A 33 zu machen.“
Zum Thema „Erdverkabelung“ wird dort festgelegt: „Soweit der 400 m-Abstand nicht
eingehalten werden kann, sind technische Alternativen (Erdverkabelung) in die Erwägungen
einzustellen. Dabei sind die Aspekte rechtliche Rahmenbedingungen und technische
Machbarkeit zu betrachten. Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen ist
darzustellen, welche Erwägungen über die Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes
(EnLAG) hinaus angestellt wurden. Eine Einbindung der Bundesnetzagentur wird für sinnvoll
gehalten. Die Prüfergebnisse sind in den Antragsunterlagen zu dokumentieren.“
Hintergrund dieser Aussage ist die Tatsache, dass dieses Vorhaben nicht zu den im EnLAG
abschließend aufgelisteten vier Pilotvorhaben gehört, bei denen für Teilerdverkabelung ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann und die Mehrkosten der
Übertragungsnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur anerkannt werden.
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