14.09.22 –
Sachverhalt:
Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) können Leben retten: Tritt ein Herzstillstand ein, ist schnelles Handeln gefragt; bis der Notarzt kommt, ist es oft schon zu spät. Innerhalb von vier Minuten muss mit der Herzmassage begonnen werden, andernfalls droht der Tod. Gerade im Sport kommt es immer wieder dazu, dass Menschen plötzlich mit einem Herzstillstand zusammenbrechen – nicht nur ältere Menschen, sondern auch fitte, junge Menschen, Jugendliche und Kinder. Die AED sind selbsterklärend und daher auch von Laien zu bedienen – rechtlich abgesichert.
Zur Sicherheit aller Menschen, die sich in Sportstätten aufhalten, ist es geboten, alle Sportanlagen mit AED auszustatten. Dies ist dann zwingend zu verbinden mit geeigneten Ausschilderungen zum Ort des jeweiligen AED unter Berücksichtigung des schnellen und einfachen Zugriffs.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 05.09.2023 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
In Osnabrück sind die städtischen Sportanlagen und Sporthallen nicht mit AED ausgestattet. Einzelne Sportvereine, die die Anlagen nutzen, verfügen aber teilweise wohl über AED, wenn sie Koronarsport anbieten.
Zu 2.:
Da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, bestehen momentan keine Bestrebungen AED anzuschaffen.
Zu 3.:
Eine Bezuschussung ist gemäß Sportförderrichtlinien der Stadt Osnabrück nicht möglich, da es sich bei AED nicht um ein Sportgerät handelt.
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