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14.10.24 –
Sachverhalt:
Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) können Leben retten: Tritt ein Herzstillstand ein, ist schnelles Handeln gefragt; bis der Notarzt kommt, ist es oft schon zu spät. Innerhalb von vier Minuten muss mit der Herzmassage begonnen werden, andernfalls droht der Tod. Gerade im Sport, aber auch im Alltag kommt es immer wieder dazu, dass Menschen plötzlich mit einem Herzstillstand zusammenbrechen – nicht nur ältere Menschen, sondern auch fitte, junge Menschen, Jugendliche und Kinder. Die AED sind selbsterklärend und daher auch von Laien zu bedienen – rechtlich abgesichert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche städtischen Gebäude sind mit AED ausgestattet und welche nicht?
2. Rüstet die Verwaltung städtische Gebäude aktuell mit AED nach?
3. An welchen Vorgaben orientiert sich die Verwaltung bei der Ausstattung von Gebäuden mit AED (z.B. Reichweite, Ausschilderung, Zugriff, Schulung)?
In ihrer Mitteilungsvorlage zur Ratssitzung am 05.11.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Im Sommer 2023 wurden an folgenden Standorten Geräte neu angeschafft oder überalterte Geräte ausgetauscht:
Bezeichnung Standort | Straße
|
Haus der Jugend | Große Gildwart 6 - 9 |
Jugendzentrum Ostbunker | Oststraße 65 |
Jugendzentrum Westwerk | Atterstraße 36 |
Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße | Lerchenstraße 135 - 137 |
Gemeinschaftszentrum Ziegenbrink | Hauswörmannsweg 65 |
Heinz-Fitschen-Haus | Heiligenweg 40 |
Stadtteiltreff Haste | Saßnitzer Straße 31 |
Stadtteiltreff Alte Kasse | Kleine Schulstraße 38 |
Rathaus | Markt 30 |
Stadthaus 1 | Natruper-Tor-Wall 2 |
Stadthaus 1 | Natruper-Tor-Wall 2 |
Stadthaus 2 | Natruper-Tor-Wall 2 |
Dominikanerkloster | Hasemauer 1 |
Eigenbetrieb Immobilien- und Gebäudemanagement | Bierstraße 33 - 36 |
Vitischanze | Vitihof 15 a |
Eigenbetrieb Immobilien- und Gebäudemanagement Technische Betriebe | Schlachthofstraße 18 - 20 |
Sedanstraße | Sedanstraße 109 |
Die Schulen statten sich in eigener Verantwortung aus. Eine Aufstellung liegt der Verwaltung nicht vor.
Zu 2.:
Im Bereich der Verwaltungsgebäude und Jugendzentren sind aktuell keine weiteren Geräte geplant. Es ist vorgesehen, die Evakuierungszentren ebenfalls mit AED-Geräten auszustatten.
Zu 3.:
Es gibt keine Vorgaben für die Aufstellung von AED-Geräten. Die im Sommer 2023 installierten Geräte wurden aufgrund einer Bedarfsmeldung der jeweiligen Dienststellen angeschafft. Orientiert wurde sich an der Zahl und Altersstruktur der Besucherzahl an den Standorten. Einführungsschulungen wurden durchgeführt, die Handhabung ist auch Bestandteil der regelmäßigen Erst-Hilfe-Schulungen für Ersthelfer in der Stadtverwaltung Osnabrück. Die Geräte dürfen aber auch von Laien ohne vorherige Schulung bedient werden.
Kategorie
Anfrage | Gesundheit, Verbraucherschutz | Sicherheit | Verwaltung
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