28.10.25 –
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Osnabrück hat am 08.02.2022 beschlossen, den Domhof bis spätestens zum Ende der Sommerferien 2022 vom Durchgangsverkehr entlasten (VO/2022/0361). Die Befreiung des Bereiches vom Durchgangsverkehr ist auch nach fast 4 Jahren nach dem Beschluss weiterhin noch nicht erfolgt.
Am 05.12.2023 wurde die Veröffentlichung der Beabsichtigung der Teileinziehung beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung dazu ist inzwischen abgeschlossen. Dazu fragen wir die Verwaltung wie folgt und bitten dringend um Beantwortung bis zur Sitzung des Rates am 04.11.2025:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 04.11.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Ein valider Zeitpunkt für einen bestandskräftigen Teileinziehungsbeschluss kann aktuell nicht genannt werden, wird aber durch die in der Antwort zu Frage 2 genannten Gründe sicher nicht vor dem Ende der temporären Sperrung des o.g. Bereichs für den Weihnachtsmarkt 2025 liegen können.
Zu 2.:
Der Verwaltung sind die Verfahrensdauern von (Teil-)Einziehungsverfahren anderer niedersächsischer Kommunen ad-hoc nicht bekannt und können in der Kürze der Zeit auch nicht fundiert erhoben werden.
Allerdings ist das Verfahren zur Einziehung von Straßen grundsätzlich durch das Niedersächsische Straßengesetz festgelegt und muss in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz in allen niedersächsischen Kommunen in gleicher Weise durchgeführt werden.
Die Dauer wird dabei maßgeblich von dem Einziehungsziel, den eingegangenen Einwendungen bzw. Stellungnahmen, den daraus notwendigen Prüf- und Untersuchungsbedarfen sowie Abwägungsaufwendungen beeinflusst und nicht durch die normierten (Auslegungszeiträume, Beteiligungs- und Widerspruchsfristen oder politische Beschlusseinholungen) Verfahrensschritte.
Als plakatives Beispiel für eine relativ stringente Umsetzung in Osnabrück ist die Teileinziehung Ebertallee in Zusammenhang mit der Umgestaltung des Pastor-Karwehl-Platzes zu nennen, die relativ zeitgleich mit dem Teileinziehungsverfahren Domhof gestartet wurde. Hier konnten die inhaltlichen Einwendungen zeitnah geprüft und abgewogen werden, sodass ein Teileinziehungsbeschluss (siehe auch VO/2024/3375) erreicht wurde, der auch unbeklagt Bestandskraft erreicht hat.
Beim Domhof sind 67 teilweise sehr umfangreiche und fundiert begründete Stellungnahmen eingegangen, die nur mittels umfangreicher Verkehrsuntersuchen beantwortet werden können (siehe hierzu auch die bereits getroffenen Erläuterungen in den Vorgänger-VO 2024/3774-01 und 2025/4266-01). Diese Untersuchungen können erst nach Fertigstellung des Verkehrsmodells im Laufe des Jahres 2026 durchgeführt werden. Erst danach kann eine fundierte Abwägung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen erfolgen, auf deren Grundlage endgültig und rechtssicher entschieden wird, ob und inwiefern eine beschlussfähige Teileinziehung erreicht werden kann.
Zu 3.:
Wie bereits in der Antwort zu 2. geschildert, hängt die Verfahrensdauer im Wesentlichen von der inhaltlichen Bearbeitung ab und nicht von den rahmengebenden Prozessen.
Gleichwohl bietet die Stadt Osnabrück mit Ihrer neuen Beteiligungsplattform nun eine Möglichkeit an, solche Prozesse noch strukturierter und nachvollziehbarer durchzuführen. Aber auch inhaltlich wird die Bearbeitung durch das demnächst zur Verfügung stehende Verkehrsmodell die Prüf- und Abwägungsprozesse beschleunigen, sodass zeitnäher eine Aussage getroffen werden kann, ob eine Teileinziehung rechtlich umsetzbar und damit beschlussfähig ist oder nicht.
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