12.08.25 –
Sachverhalt:
Im Zuge der laufenden Sanierung der Vehrter Landstraße erhält die Straße beidseitig einen normgerechten Fuß- und Radweg. In der Vergangenheit haben vor allem die Kleingartennutzer:innen auf einem unbefestigten Randstreifen geparkt. Das ist jetzt und in Zukunft nicht mehr möglich.
Aufgrund der derzeitigen Baustellensituation zeichnet sich bereits jetzt eine Verlagerung des Parkens in die schmale Straße „An der Nette“ ab. Diese ist eine wichtige Verbindung im Naherholungsnetz und wird mit Fertigstellung der Brücke über die Nette wieder stärker genutzt werden. Das Befahren, Wenden, Halten und Parken auf der Straße steht dieser Nutzung entgegen und gefährdet Verkehrsteilnehmer:innen. Zudem sind am Fahrbahnrand bereits Straßenschäden sichtbar und der ruhende Verkehr beansprucht Flächen bis in den Uferbereich der Nette. Die Nette mit ihren Seitenbereichen liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist Teil des Grünen Fingers Nettetal.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 28.08.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Im März dieses Jahres hat ein Vor-Ort-Termin mit der Bauleitung, dem OsnabrückerServiceBetrieb sowie der Straßenverkehrsbehörde aufgrund der Parksituation in der Straße „An der Nette“ stattgefunden.
Bei diesem Termin wurden seitens der Stadt Maßnahmen beschlossen, die den Parkdruck an der Straße entschärfen sollen, zumal das Parken in Großteilen der Straße aufgrund der zu schmalen Restfahrbahnbreite gesetzlich verboten ist. Die Verwaltung weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die Problematik des Parkens „An der Nette“ schon vor Beginn der Bauaktivitäten an der Vehrter Landstraße gegeben war.
Zu 2.:
Im oben genannten Ortstermin wurde vereinbart, dass im weiteren Verlauf Findlinge in Bereichen von „wilden Parkbuchten“ auszulegen sind. Diese verhindern zum einen das illegale Parken, zugleich wird auf einfache Art dem Baumschutz Rechnung getragen.
Darüber hinaus ist angedacht, die Straße als Einbahnstraße zu beschildern, mit zugelassenem Radverkehr auch in Gegenrichtung. Das Befahren/ Parken wäre in diesem Fall nur noch in eine Richtung möglich, ein Wenden und Parken damit ausgeschlossen.
Auch hier der Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung, wonach das Fahrverhalten der jeweiligen Situation anzupassen sowie das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einzuhalten ist.
Zu 3.:
Die Verwaltung hat in der Ursprungsplanung anstelle des unbefestigten Seitenstreifens, der von den Kleingärtnern zum Parken in unmittelbarer Nähe zu ihren Kleingärten genutzt wurde, zunächst einen getrennten Geh- und Radweg sowie einen Parkstreifen mit zusätzlichen Baumstandorten geplant. Diese Variante wurde nach der politischen Diskussion verworfen und die Planung zugunsten eines getrennten Geh- und Radweges ohne Parkmöglichkeiten abgeändert. (vgl. VO/2021/6389 und VO/2023/1894).
Nach mehrmaliger und intensiver Abstimmung mit dem Kleingartenverein wurde eine Lösung mit einem Parkplatz auf deren Flächen entwickelt. Dieser Parkplatz wird im Rahmen der Baustelle an der Vehrter Landstraße errichtet. Zusätzlich sind Zufahrtsmöglichkeiten in Form von Rampen, die in die Kleingartenanlage hineinführen, mit eingeplant worden. Diese dienen zum einen als Zufahrt zu Privatstellplätzen im Inneren der Kleingartenanlage, sowie dem allgemeinen Erreichen der Anlage zu Fuß oder mit dem Rad.
Im Übrigen wird nach Abschluss der Arbeiten und Freigabe der Strecke wird mit einer spürbaren Entspannung bzw. Auflösung der Situation „An der Nette“ gerechnet.
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