Menü
03.09.19 –
Sachverhalt:
Die Stadt Heidelberg plant nach einem Zeitungsbericht https://www.sueddeutsche.de/politik/klimanotstand-klimaerwaermung-staedte-1.4560324 die Gewerbesteuer für Betriebe zu senken, die sich klimafreundlich verhalten. Wir fragen die Verwaltung:
1. Frage: Sieht die Verwaltung rechtliche Möglichkeiten, eine Staffelung der Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der "Klimafreundlichkeit" von Betrieben vorzunehmen?
Antwort: Der § 16 Abs. 4 des Gewerbesteuergesetzes schreibt ausdrücklich vor, dass der Hebesatz für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein muss. Deshalb ist eine Staffelung der Gewerbesteuer nicht möglich. Der Steuerabteilung der Stadt Heidelberg sind derartige Überlegungen im Übrigen nicht bekannt.
2. Frage: Wenn ja, wie ließe sich eine solche Staffelung mit vertretbarem Verwaltungsaufwand weitgehend aufkommensneutral durchführen und umsetzen?
Antwort: Da eine Staffelung nicht möglich ist, entfallen derartige Überlegungen.
Medien
Kategorie
Anfrage | Arbeit, Wirtschaft | Haushalt, Finanzen | Klimaschutz
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]
Es macht einen Unterschied, wer mitbestimmt. Besonders in Europa. Bei der Europawahl 2019 haben wir 20 Prozent der Stimmen in Deutschland [...]
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]