16.04.26 –
Sachverhalt:
Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums wurden Ende 2025 mehr als 90.000 Kleine Waffenscheine erfasst. Das waren rund 10.000 mehr als noch vor drei Jahren. Auch die Zahl der großen Waffenscheine stieg niedersachsenweit wieder leicht: 642 seien Ende letzten Jahres registriert worden, rund 20 mehr als Ende 2024.
Die Besitzer:innen von Kleinen Waffenscheinen dürfen in der Öffentlichkeit Schreckschuss- und Signalwaffen sowie Reizstoff mit sich führen.
Zudem besitzen laut Innenministerium – Stand Ende 2025 – fast 252.000 Menschen in Niedersachsen eine Waffenbesitzkarte, hier mit leicht sinkender Tendenz. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von scharfen Schutzwaffen, deren Mitführen in der Öffentlichkeit jedoch verboten ist. Diese Karte benötigen vor allem Jäger:innen und Sportschütz:innen.
Vor diesem Hintergrund und mit Verweis auf die AFO-Anfrage vom 19.04.2023 (VO/2023/1973) sowie auf die Ratsanfrage vom 20.04.2021 (VO/2021/6764) fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 17.04.2026 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Jahre | 2023 | 2024 | 2025 |
Waffenbesitzer:innen | 1.065 | 1.041 | 1.036 |
Kleiner Waffenschein | 969 | 1.024 | 1.077 |
Waffenscheine | 33 | 37 | 37 |
Zu 2.:
Das Waffengesetz verlangt von Waffenbesitzern (erlaubnispflichtiger Waffen), dass diese die Aufbewahrung nachweisen. Das Waffenrecht ermöglicht den Waffenbehörden, Kontrollen zur Aufbewahrung durchzuführen, jedoch ist der Zutritt zu Wohnräumen gegen den Willen der kontrollierten Person nur zur Abwendung einer dringenden Gefahr legitim.
Im Waffengesetz oder der Verordnung sind keine Vorgaben enthalten, über Form, Umfang oder Häufigkeit der Kontrollen, insbesondere nicht, dass Kontrollen ohne vorherige Terminabsprache stattfinden sollen.
Die Kontrollen können ausschließlich durch waffensachkundiges Personal durchgeführt werden. Dabei soll das Personal die gewohnten Sprechzeiten und telefonische Erreichbarkeit der Waffenbehörde ebenfalls sicherstellen. Diese Kontrollen erfolgen durch mindestens zwei Personen gleichzeitig und wurden in der Vergangenheit etwa zwischen 10:00 und 19:00 Uhr durchgeführt. Die unangemeldeten Kontrollen blieben häufig ergebnislos, da betroffene Personen nicht zuhause angetroffen werden konnten.
Anzahl der unangemeldeten Kontrollen für Aufbewahrung:
2023: 26
2024: 66
2025: 11
Im Jahr 2025 stellte die Waffenhörde in einem Fall Waffen sofort sicher, da diese fehlerhaft aufbewahrt wurden, die waffenrechtliche Erlaubnis wurde eingezogen. Da sich die betroffene Person sich sehr kooperativ verhielt, konnte eine spezielle Gesinnung nicht festgestellt werden.
Die im Vergleich zu den Vorjahren geringe Zahl der durchgeführten Kontrollen hängt damit zusammen, dass sich gleich zwei Beschäftigte in Elternzeit befanden. Im ersten Quartal in 2026 sind sieben Kontrollen erfolgt. Ziel ist es, die Anzahl der jährlichen Kontrollen über das Maß von 2024 hinaus zu steigern.
Zum allgemeinen Verständnis:
für Inhaber des kleinen Waffenscheins sind die oben genannten Kontrollen nicht vorgesehen, da diese Erlaubnis lediglich für erlaubnisfreie Waffen gilt, deren Besitz volljährigen Personen grundsätzlich erlaubt ist.
In Osnabrück verfügt zurzeit keine Privatperson über die Erlaubnis Waffenschein (für das Tragen erlaubnispflichtige Waffen).
Alle Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen werden mindestens im dreijährigen Rhythmus überprüft, das bedeutet, jährlich sind dies etwa 850 Personen.
Zu 3.:
Wie ausgeführt können die Kontrollen nur durch ausgebildetes Personal, bei gleichzeitiger Anwesenheit der Erlaubnisinhaber und der Behörde und grundsätzlich nicht gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden. Wir stehen über die Polizeidirektion oder durch persönliche Kontakte zu diversen Themen im Austausch mit den anderen Waffenbehörden. Die Anwendungssoftware XWaffe wird genutzt, um Daten zu erheben, zu übermitteln, zu bearbeiten, zu verwalten oder zu extrahieren. Weitere Handlungsbedarfe scheinen hier nicht erforderlich.
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