BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Nächtliche Lärmbelastung in der Umgebung des Hafens

Nächtliche Lärmbelastung in der Umgebung des Hafens / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung am 10.09.2025

01.09.25 –

Sachverhalt:

Wiederholt beklagten sich Anwohnende in den letzten Monaten über nächtlichen Lärm in der weiteren Umgebung des Hafens. Nach Auskunft der Betroffenen sei die Lärmbelastung zuvor nicht in diesem Ausmaß aufgetreten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über nächtliche Lärmbelastungen im Bereich rund um den Hafen?
  2. Sind in diesem Zusammenhang in den letzten zwei Jahren Genehmigungen erteilt worden?
  3. Wie werden die Lärmemissionen aus gesundheitlicher Sicht bewertet?


In ihrer Mitteilungsvorlage vom 10.09.2025 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Da die beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz angesiedelte Untere Immissionsschutz-behörde (UIB) für die im Hafenbereich vorhandenen Betriebe nicht zuständig ist, wurde das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Osnabrück (zu den Fragen 1 und 2) sowie der Gesundheitsdienst (zur Frage 3) um Stellungnahme gebeten.

Vorbemerkung des GAA:

Aufgrund fehlender Informationen über die in diesem Falle betroffenen Immissionsorte (in der weiteren Umgebung des Hafens) sowie die Art und Dauer der Geräuschimmissionen ist eine konkrete Beantwortung aktuell leider nicht möglich. Die in Rede stehenden Geräusche können auch aus dem Straßen- oder Schienenverkehr sowie Anlagen, bei denen eine Beteiligung des GAA Osnabrück nicht stattgefunden hat, z.B. dem Container Terminal Osnabrück, entstammen.

Den betroffenen Bürgern ist zu raten, sich bei auftretenden Lärmimmissionen möglichst umgehend mit der zuständigen Behörde (Stadt bzw. GAA Osnabrück) in Verbindung zu setzen. Nur so kann die jeweilige Lärmquelle zeitnah ermittelt und entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

Zu 1.:

Dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück liegen im wesentlichen Geräuschimmissionsprognosen einzelner Betriebe vor, die im Rahmen von Genehmigungs- oder Änderungsverfahren erstellt worden und Grundlage der Entscheidung sind. Überschreitungen von Immissionsrichtwerten nach TA-Lärm wurden in den Verfahren nicht zugelassen. Als relevante Betriebe für Geräusche im Nachzeitraum sind u.a. die GMH Recycling GmbH (24 h Betrieb der Paketierpresse), die Kläranlage Eversburg sowie die Kämmerer GmbH zu nennen.

In 2024/25 wurden vereinzelt Beschwerden über Lärm rund um den Hafen vorgetragen, u.a.

  • 19.03.2024: einzelne „starke“ Geräusche durch Schrottverladung nach 06:00 Uhr, Immissionsort Wilhelm-Kelch-Straße, Osnabrück (wiederkehrende Beschwerde im Frühjahr)
  • 28.10.2024: Brummton rund um die Uhr, Immissionsort Eversheide 55c
  • 30.10.2024: Brummton, Immissionsort Diepholzer Straße 4
  • 05.06.2025: Brummton, metallisches Scheppern (Verladung), Immissionsort Sonnenhügel

Ein unzulässiger Anlagenbetrieb hinsichtlich potentieller Geräuschemissionen konnte bei den o. g. Betrieben bislang nicht festgestellt werden.

Es ist vielmehr anzumerken, dass die Fa. Kämmerer ihre Papiermaschine PM 3 seit Dezember 2022 nicht mehr betreibt und sich die Kläranlage Eversburg aktuell in der Sanierung befindet. Die Paketierpresse der GMH Recycling wird unverändert betrieben.

Das Beladen der Wagons auf dem Gelände der GMH Recycling ist eine seit Langem bekannte Geräuschquelle, die im Rahmen der Immissionsprognosen berücksichtigt wurde. Das Beladen findet zudem nicht im Nachtzeitraum statt.

In Bezug auf die Beschwerde des Brummtones hat das GAA Osnabrück am Immissionsort Eversheide 55 eine Immissionsmessung von tieffrequenten Geräuschimmissionen vorgenommen und festgestellt, dass der ermittelte Messpegel von 19,1 dB (LC-LA) den zulässigen Wert deutlich unterschreitet.

Zu 2.:

Im Bereich des Hafens sind dem GAA Osnabrück für die letzten 2 Jahre keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bekannt, die eine relevante Erhöhung von Geräuschimmissionen zugelassen haben.

Gleiches kann, nach erster Einschätzung, auch für baurechtliche Verfahren angenommen werden, soweit eine Beteiligung stattgefunden.

Zu 3.:

Eine konkrete gesundheitliche Bewertung der angesprochenen Lärmimmissionen im Hafenbereich ist dem Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück ohne nähere Informationen zu Schallintensität, -häufigkeit, -dauer, Frequenzen/Tonhaltigkeit etc. nicht möglich.

Grundsätzlich können insbesondere nächtliche Lärmbelastungen den Erholungsschlaf, Aufwachphasen etc. negativ beeinflussen, welches sich dann auch auf die Leistungsfähigkeit und das Konzentrationsvermögen am Tage auswirken kann. Längerfristig können stressbedingt Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Beeinträchtigungen begünstigt werden, wie es auch aus dem Bereich Verkehrslärmbelastungen bekannt ist.

Kategorie

Anfrage | Gesundheit, Verbraucherschutz | Wohnen

Newsletter abonnieren:

GRÜNE Ratspost

Anmeldung Newsletter

Anmeldung Newsletter

GRUENE.DE News

Neues