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28.08.18 –
Sachverhalt:
Das Ehepaar Rotert hat seine Joseph-Beuys-Sammlung dem LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster geschenkt. Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet am 17.08.2018, die Stadt Osnabrück habe sich nicht um die Sammlung bemüht, vielmehr habe sie deutlich gemacht, keine Verwendung für die Sammlung eines der bedeutendsten Künstler des letzten Jahrhunderts zu haben. Kulturdezernent Wolfgang Beckermann erklärte dazu: „Das Sammlerpaar hatte nie die Absicht, seine Beuys-Sammlung dauerhaft der Stadt zu überlassen."
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Worauf stützt der Kulturdezernent seine Aussage, dass die in der Neuen Osnabrücker Zeitung aufgestellten Behauptungen unzutreffend seien?
2. Wann hat die Verwaltung Kenntnis davon bekommen, dass die Beuys-Sammlung in Form einer Stiftung gesichert werden soll und was hat sie unternommen, um diese für Osnabrück zu gewinnen?
3. An welchem Ort wäre eine Aufbewahrung und Ausstellung der Werke möglich gewesen bzw. welche Voraussetzungen hätten dafür in Osnabrück geschaffen werden müssen?
Die Verwaltung nimmt zur Anfrage „Osnabrücker Beuys-Sammlung geht nach Münster“ der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wie folgt Stellung:
1. Worauf stützt der Kulturdezernent seine Aussage, dass die in der Neuen Osnabrücker Zeitung aufgestellten Behauptungen unzutreffend seien?
Die Formulierung in der NOZ „….auch deshalb, weil in Osnabrück niemand so recht Interesse für ihren Schatz zeigte“ erweckt den Anschein als ob die Stadt eine Schenkung abgelehnt hätte. Dies ist nicht der Fall gewesen. Die Schenkung wurde der Verwaltung zu keiner Zeit angeboten. Auch Herrn Lindhorst wurde damals (so seine Auskunft) die Sammlung nicht angeboten, sondern es gab lediglich Kontakte wegen einer Ausstellung von einzelnen Exponaten.
2. Wann hat die Verwaltung Kenntnis davon bekommen, dass die Beuys-Sammlung in Form einer Stiftung gesichert werden soll und was hat sie unternommen, um diese für Osnabrück zu gewinnen?
Die Sammlung war den derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kulturverwaltung nicht bekannt. Die Verwaltung hat von der Schenkung aus den Medien erfahren. Auf Nachfrage erklärten die Eheleute Rotert, dass sie vor dem Hintergrund der für eine solche Sammlung notwendigen Erfordernisse, die in Osnabrück nicht vorhanden sind, nicht in Erwägung gezogen haben, die Arbeiten der Stadt Osnabrück zu überlassen.
Die über 200 Arbeiten befinden sich bereits im LWL-Museum und werden nun voraussichtlich in monatelanger Arbeit in die dort bereits bestehende Sammlung eingereiht.
Die Stadt Osnabrück hätte aber auch kein vergleichbares Angebot machen können. Das LWL-Museum in Münster verfügt neben einem sehr großen Bau auch über eine Sammlung, in die das Beuys Werk passt und über Personal, das sich wissenschaftlich mit dieser Sammlung auseinander setzen kann. Das alles kann Osnabrück nicht bieten. Die Kunsthalle ist ein temporäres Ausstellungshaus ohne Sammlung und das Felix-Nussbaum Haus und das Kulturgeschichtliche Museum verfügen nicht über eine passende Sammlung und haben andere Schwerpunkte.
3. An welchem Ort wäre eine Aufbewahrung und Ausstellung der Werke möglich gewesen bzw. welche Voraussetzungen hätten dafür in Osnabrück geschaffen werden müssen?
Osnabrück verfügt über kein Museum für zeitgenössische Kunst. Die Übergabe der Sammlung an das LWL Museum in Münster ist keine Kritik an der städtischen Kulturarbeit. Wenn die Forderung nach einer Sammlung und Aufarbeitung von zeitgenössischer Kunst besteht, so müssen auch die Mittel bereitgestellt werden, um die entsprechenden Strukturen zu schaffen. Leihgaben dieses Kalibers kommen für gewöhnlich mit einem Leihvertrag, der Lichteinfall, Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit am Ausstellungsort vorschreibt. Dazu gehören entsprechende Ausstellungsräume, geeignete Depotflächen und wissenschaftliches Personal. Zudem stellen i.d.R. Versicherungen enorm hohe Anforderungen, die vermutlich nicht erfüllbar wären.
gez. Wolfgang Beckermann
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