20.04.21 –
Anfrage im Stadtrat am 20.04.2021
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richtete folgende Anfrage an die Verwaltung:
1. Liegen der Verwaltung aktuelle Zahlen vor, wie viele Bürger*innen in Osnabrück im Besitz des kleinen Waffenscheins sind?
2. Gibt es regelmäßige Kontrollen, ob die Besitzer*innen des kleinen Waffenscheins aktuell die Voraussetzungen erfüllen? (Vorstrafenregister, Drogen- und Alkoholabhängigkeit, körperliche und geistige Eignung)
3. Wie überprüft die zuständige Behörde die Lagerung (z.B. geschlossener Waffenschrank), damit Unbefugte keinen Zugang zu den Waffen erhalten?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Aktuell sind im Bereich der Stadt Osnabrück 721 Bürger*innen in Osnabrück im Besitz des kleinen Waffenscheins. Die Zuwächse sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen:
2020: 23
2019: 60
2018: 37
2017: 92
2016: 178
Zu 2. Wie bei allen Personen mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis werden die Überprüfungen in Form einer Erstprüfung bei Antragstellung und in der Folge regelmäßig, spätestens jedoch nach drei Jahren durchgeführt. Die Abfragen bzw. Überprüfungen erfolgen bei der örtlichen Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Bundeszentralregister und seit Februar 2020 beim Nds. Verfassungsschutz.
Zu 3. Anders als bei erlaubnispflichtigen Waffen, bei denen ein besonderer Waffenschrank zur Aufbewahrung vorgeschrieben ist, sind erlaubnisfreie Waffen lediglich in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren. Die Waffenaufbewahrungskontrollen erfolgen im Schwerpunkt bei erlaubnispflichtigen Waffen durch Vorortkontrollen bei den Betroffenen.
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Anfrage | Sicherheit | Themen
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