BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Privater Waffenbesitz in Osnabrück

Privater Waffenbesitz in Osnabrück / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung am 19.04.2023

12.04.23 –

Sachverhalt:

Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums wurden Ende 2022 fast 80.000 Kleine Waffenscheine erfasst. Das waren rund 4.000 mehr als ein Jahr zuvor. Insgesamt sei in den letzten Jahren ein Anstieg in Niedersachsen zu verzeichnen.

Die Besitzer:innen von Kleinen Waffenscheinen dürfen in der Öffentlichkeit Schreckschuss- und Signalwaffen sowie Reizstoff mit sich führen.

Zudem besitzen laut Innenministerium – Stand Ende 2022 – über 252.000 Menschen in Niedersachsen eine Waffenbesitzkarte, auch hier mit steigender Tendenz. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von scharfen Schutzwaffen, deren Mitführen in der Öffentlichkeit jedoch verboten ist. Diese Karte benötigen vor allem Jäger:innen und Sportschütz:innen.

Vor diesem Hintergrund und mit Verweis auf die Ratsanfrage vom 20.04.2021 (VO/2021/6764) fragen wir die Verwaltung:

  1. Liegen der Verwaltung Zahlen vor, wie viele Bürger:innen in der Stadt Osnabrück aktuell im Besitz des Kleinen Waffenscheins und/oder einer Waffenbesitzkarte für scharfe Waffen sind und wie sich der Besitz innerhalb der letzten fünf Jahre zahlenmäßig entwickelt hat?
  2. Wie und in welcher Regelmäßigkeit erfolgt die waffenrechtliche Überprüfung von Besitzer:innen des Kleinen Waffenscheins und einer Waffenbesitzkarte vor allem auch hinsichtlich der Eignung sowie der ordnungsgemäßen Lagerung und Nutzung?
  3. Wie viele und welche Art von Verstößen gegen das Waffengesetz wurden in diesem Zusammenhang in den letzten fünf Jahren festgestellt?

In ihrer Mitteilungsvorlage vom 18.04.2023 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

Die Anzahl der Waffenbesitzenden in der Stadt Osnabrück in den letzten fünf Jahren ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Jahr

Waffenbesitzer und Waffenteilbesitzer

Kleiner Waffenschein

2018

1104

638

2019

1108

698

2020

1101

736

2021

Keine vergleichbare Statistik verfügbar*

777

2022

1070

874

* Im Jahr 2021 wurde die Statistik des Fachprogramms umgestellt, so dass für dieses Jahr keine belastbaren Vergleichsdaten verfügbar sind.

Zu 2.:

Die Eignung und Zuverlässigkeit der Waffenbesitzenden werden spätestens alle drei Jahre  erneut überprüft. Im Rahmen der Überprüfungen werden Anfragen beim Bundeszentralregister, beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Zentralregister, bei der örtlichen Polizei sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz durchgeführt.

Überprüfungen der ordnungsgemäßen Aufbewahrungen werden unangekündigt sowie unregelmäßig durchgeführt. Die Anzahl der Überprüfungen der letzten fünf Jahre ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Jahr

Kontrollen

Verstöße

2018

64

4

2019

23

1

2020

1

0

2021

53

3

2022

6

1

2023 bisher

10

1

Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Nutzung kann faktisch nicht durchgeführt werden; werden jedoch Verstöße gemeldet/ angezeigt, so werden diese entsprechend geahndet.

Zu 3.:

Festgestellte Verstöße bei den Kontrollen der ordnungsgemäßen Aufbewahrung in den vergangenen Jahren waren z.B., dass (Kurz-)Waffen nicht in einem Schrank der vorgeschriebenen Schutzklasse aufbewahrt wurden oder ganz außerhalb eines Sicherheitsschrankes vorgefunden wurden. Bei der Verwendung älterer Waffenschränke wurden Waffen und Munition nicht wie vorgeschrieben getrennt voneinander aufbewahrt (da die Modelle der alten Waffenschränke dieses noch nicht vorsahen). In einem Einzelfall wurde in einem Waffenschrank ein geladenes Waffenmagazin aufgefunden und eine Luftdruckwaffe ohne entsprechende Kennzeichnung festgestellt.

Kategorie

Anfrage | Sicherheit

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