12.04.23 –
Sachverhalt:
Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums wurden Ende 2022 fast 80.000 Kleine Waffenscheine erfasst. Das waren rund 4.000 mehr als ein Jahr zuvor. Insgesamt sei in den letzten Jahren ein Anstieg in Niedersachsen zu verzeichnen.
Die Besitzer:innen von Kleinen Waffenscheinen dürfen in der Öffentlichkeit Schreckschuss- und Signalwaffen sowie Reizstoff mit sich führen.
Zudem besitzen laut Innenministerium – Stand Ende 2022 – über 252.000 Menschen in Niedersachsen eine Waffenbesitzkarte, auch hier mit steigender Tendenz. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von scharfen Schutzwaffen, deren Mitführen in der Öffentlichkeit jedoch verboten ist. Diese Karte benötigen vor allem Jäger:innen und Sportschütz:innen.
Vor diesem Hintergrund und mit Verweis auf die Ratsanfrage vom 20.04.2021 (VO/2021/6764) fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 18.04.2023 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die Anzahl der Waffenbesitzenden in der Stadt Osnabrück in den letzten fünf Jahren ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
Jahr | Waffenbesitzer und Waffenteilbesitzer | Kleiner Waffenschein |
2018 | 1104 | 638 |
2019 | 1108 | 698 |
2020 | 1101 | 736 |
2021 | Keine vergleichbare Statistik verfügbar* | 777 |
2022 | 1070 | 874 |
* Im Jahr 2021 wurde die Statistik des Fachprogramms umgestellt, so dass für dieses Jahr keine belastbaren Vergleichsdaten verfügbar sind.
Zu 2.:
Die Eignung und Zuverlässigkeit der Waffenbesitzenden werden spätestens alle drei Jahre erneut überprüft. Im Rahmen der Überprüfungen werden Anfragen beim Bundeszentralregister, beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Zentralregister, bei der örtlichen Polizei sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz durchgeführt.
Überprüfungen der ordnungsgemäßen Aufbewahrungen werden unangekündigt sowie unregelmäßig durchgeführt. Die Anzahl der Überprüfungen der letzten fünf Jahre ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Jahr | Kontrollen | Verstöße |
2018 | 64 | 4 |
2019 | 23 | 1 |
2020 | 1 | 0 |
2021 | 53 | 3 |
2022 | 6 | 1 |
2023 bisher | 10 | 1 |
Eine Überprüfung der ordnungsgemäßen Nutzung kann faktisch nicht durchgeführt werden; werden jedoch Verstöße gemeldet/ angezeigt, so werden diese entsprechend geahndet.
Zu 3.:
Festgestellte Verstöße bei den Kontrollen der ordnungsgemäßen Aufbewahrung in den vergangenen Jahren waren z.B., dass (Kurz-)Waffen nicht in einem Schrank der vorgeschriebenen Schutzklasse aufbewahrt wurden oder ganz außerhalb eines Sicherheitsschrankes vorgefunden wurden. Bei der Verwendung älterer Waffenschränke wurden Waffen und Munition nicht wie vorgeschrieben getrennt voneinander aufbewahrt (da die Modelle der alten Waffenschränke dieses noch nicht vorsahen). In einem Einzelfall wurde in einem Waffenschrank ein geladenes Waffenmagazin aufgefunden und eine Luftdruckwaffe ohne entsprechende Kennzeichnung festgestellt.
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