21.04.15 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert:
1. als Schritt zur möglichen Begrenzung von Mietpreissteigerungen in der Stadt Osnabrück unter Bezugnahme auf den bereits bestehenden Mietpreisspiegel für die Stadt Osnabrück geeignete Instrumente zu entwickeln, die es ermöglichen zu beurteilen, ob in bestimmten Stadtteilen die Einführung einer Mietpreisbremse sinnvoll ist;
2. sich im Bedarfsfall beim zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für eine Ermöglichung der durch den Bundestag beschlossenen Begrenzung von Mietpreissteigerungen durch das Land Niedersachsen einzusetzen und entsprechende Meldungen an das Land vorzubereiten;
Änderungsantrag CDU-Ratsfraktion:
1. (...)
2. (...)
3. die Anstrengungen zu intensivieren, durch die Errichtung von neuen Wohneinheiten entsprechend dem strategischen Ziel zur Erhöhung der Bevölkerungszahl bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. (Änderungsantrag CDU-Fraktion)
Sachverhalt:
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse verabschiedet. Es tritt voraussichtlich im Juni 2015 in Kraft. Anwendung findet die Maßnahme nur, wenn die Landesebene, davon Gebrauch machen will und entsprechende Gebietsfestlegungen vornimmt.
Zwei Faktoren sind für die Einführung der Mietpreisbremse Voraussetzung. Einerseits ein angespannter Wohnungsmarkt und anderseits die gerichtsfeste Definition einer ortsüblichen Vergleichsmiete.
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird mehrheitlich unter Einbeziehung von Punkt 3. der CDU-Fraktion angenommen.
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