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10.07.12 –
Abweichender Beschluss gemäß Änderungsantrag der Zählgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen:
Maßnahmen Typ I. 1-2
Die Verwaltung wird beauftragt, die Mensen-Situation an den Osnabrücker Ganztags- Grundschulen darzustellen. Dabei sind vor allem folgende Fragen zu berücksichtigen:
Wie viele Kinder gehen zur Schule, wie viele Kinder nehmen das Ganztagsangebot wahr, wie viele Essen werden ausgegeben und wie werden diese zubereitet?
Die Verwaltung wird daneben beauftragt, für den Bau von Mensen an Grundschulen Standards zu entwickeln, die dem Bedarf bzw. Konzept der jeweiligen Schulen entsprechen und den erwarteten zukünftigen Schülerzahlen Rechnung tragen. Dabei ist sowohl die Nutzbarkeit für offene als auch für gebundene Ganztagsschulen zu berücksichtigen. Diese sind im Schul- und Sport- sowie im Werksausschuss Immobilien darzustellen.
Maßnahmen Typ I. 1
Auf oben genannter Grundlage wird die Verwaltung ebenfalls beauftragt, den Bau einer Mensa am Standort Grundschule Eversburg zu planen, die gegebenenfalls auch für eine gebundene Ganztagsschulen nutzbar ist und die Ergebnisse im Schul- und Sport- sowie im Werksausschuss Immobilien darzustellen.
Maßnahmen Typ I. 2
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, aufgrund der oben eingeforderten Standards auch die Erweiterung einer Mensa am Standort Rosenplatz-Schule zu planen, die auch gegebenenfalls für eine gebundene Ganztagsschule nutzbar ist und diese Planungen ebenfalls im Schul- und Sport- sowie im Werksausschuss Immobilien vorzulegen.
Maßnahmen Typ I. 3
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, das bereits im Rat beschlossene Präventionskonzept Dodesheide-Ost/Sonnenhügel schnellstmöglich umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt dabei nicht aus den vom Bund bereit gestellten Mitteln „Bildung und Teilhabe“.
Maßnahmen Typ II.
Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, für die in den Punkten 1-5 genannten Grundschulen Schulsozialarbeit in einer Höhe von maximal 40.000 € je Standort auszubauen bzw. zu entwickeln, die bessere Bildungs- und Teilhabechancen schaffen.
Darüber hinaus ist zu begründen, warum der jeweilige Schulstandort einen besonderen Unterstützungsbedarf aufweist und wie die Auswahl der Schulen erfolgt ist. Dazu ist das bereits bestehende Angebot an Schulsozialarbeit darzustellen.
Zugleich werden in Kooperation mit den Schulen pädagogische Konzepte, die Beschreibungen der jeweiligen Aufgaben, deren Ziele sowie einen Kostenplan beinhalten, ausgearbeitet. Dabei sollen am jeweiligen Standort ggf. bereits bestehende Ressourcen - auch von freien Trägern - mit einbezogen werden. Um einen Beginn der Arbeit schnellstmöglich sicher zu stellen, werden sie dem Jugendhilfeausschuss im Rahmen einer Sondersitzung noch vor der Sommerpause zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung wird letztendlich beauftragt, den Bedarf an einer Schulsozialarbeit auch für die Franz-Hecker-Schule zu prüfen und deren Ergebnis dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen.
Als weitere pädagogische Maßnahmen sind schließlich vorzusehen:
Intensivierung der sozialpädagogischen Betreuung von sozial auffälligen und unbeschulbaren Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf am Standort BSZ Westerberg
Die Verwaltung prüft die Kostenpläne der Konzepte. Die Sachkosten werden auf jeweils höchstens 5.000 € pro Konzept begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
Der abweichende Beschluss wird zu Absatz 1 einstimmig angenommen. Die übrigen Absätze des Beschlusses werden mehrheitlich von den Mitgliedern der Zählgemeinschaft SPD/Bündnis 90/Die Grünen und dem Oberbürgermeister sowie der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion, der Gruppe UWG/Piraten und der FDP-Fraktion angenommen.
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Antrag | Bildung | Haushalt, Finanzen | Kinder, Jugend, Familie | Soziales
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