Menü
21.04.20 –
Gemeinsamer Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion mit SPD und CDU im Rat am 21.04.2020. Den Antrag gibt es hier.
Der Antrag wurde in folgender Fassung einstimmig beschlossen.
Beschluss:
Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Krise beschließt der Rat:
1. Die Stadt ist in der aktuellen Lage handlungsfähig. Demokratische Prozesse sowie öffentliche Beratungen und Debatten bleiben wichtige Elemente der Bürgergesellschaft und sind im Sinne der Demokratie auch in Corona-Zeiten zwingend notwendig. Der Rat unterstützt daher alle Anstrengungen, um auch in der Krisenzeit die kommunale Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten und unter diesen erschwerten Bedingungen Ratsarbeit zu ermöglichen. Deshalb finden die Fachausschüsse in Absprache mit der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertreter/in und der Verwaltung je nach Dringlichkeit. Der bereits in einigen Fachbereichen praktizierte Informationsaustausch zwischen Ratsmitgliedern und Fachverwaltung per Videokonferenz wird ausgeweitet. Der Rat tagt wie geplant in gewohnter Form mit allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Als Veranstaltungsort für den Rat wird die OsnabrückHalle vorgesehen, für die Ausschüsse der Ratssitzungssaal bzw. geeignete Räume, die ausreichend Abstand und die Einhaltung der Hygienevorschriften ermöglichen.
2. Der Rat anerkennt die besonderen Bedingungen, unter denen die Verwaltung derzeit die Pandemiebekämpfung und den Infektions- und Gesundheitsschutz vorantreibt und gleichzeitig den regulären Betrieb versucht, aufrecht zu erhalten. Er dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und der Tochtergesellschaften für ihren Einsatz.
3. Der Rat stellt fest, dass mehr als 550 Mitarbeiter/innen derzeit in der Krisenlage beschäftigt sind, davon 102 im Krisenstab. Er respektiert, dass es dadurch zu Einschränkungen und Verzögerungen in vielen Aufgabenfeldern kommt und dies auch Auswirkungen auf die Agenda der Ratsarbeit hat.
4. Die Verwaltung erstellt einen Sachstandsbericht zu Homeoffice-Arbeitsplätzen und Krankheitsständen in der Verwaltung.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Wahrung der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche technische Optionen (z. B. Videoübertragung in Nebenräumen) zu schaffen.
Kategorie
Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Themen | Verwaltung
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]