24.04.25 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfolgsaussichten einer kommunalen Verfassungsbeschwerde, beim niedersächsischen Staatsgerichtshof, insbesondere wegen Verstoßes gegen das Konnexitätsprinzip, zu prüfen.
Der Rat fordert das Land Niedersachsen auf, das derzeitige Modell der Bezahlkarte für Geflüchtete umzugestalten, mit dem Ziel, einerseits die diskriminierenden und stigmatisierenden Folgen für die Geflüchteten zu vermeiden und andererseits den massiven Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten, insbesondere die Kommunalverwaltungen, zu reduzieren.
Vorbild sollte die von der Stadt Hannover 2023 eingeführte „SozialCard“ sein.
Soweit das nicht gelingt, sind die erhöhten Aufwendungen der Kommune durch das Land zu tragen.
Sachverhalt:
Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber hat für Geflüchtete Diskriminierungen und Beschränkungen der Selbstbestimmung zur Folge.
Gleichzeitig sind den Kommunen neue administrative und technische Aufgaben übertragen worden. Diese Maßnahmen wurden jedoch ohne eine entsprechende finanzielle Kompensation von Land oder Bund beschlossen. Das stellt einen möglichen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip gemäß Artikel 57 Absatz 4 der Niedersächsischen Verfassung dar, wonach das Land verpflichtet ist, den Kommunen die Kosten für die Erfüllung übertragener Aufgaben zu erstatten.
Die Stadt Osnabrück sieht sich durch die Umsetzung der Bezahlkarte mit zusätzlichen Kosten und organisatorischem Aufwand konfrontiert, ohne dass hierfür ausreichende Mittel bereitgestellt wurden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten zu prüfen, ob eine kommunale Verfassungsbeschwerde beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof Erfolg haben könnte, um die kommunale Selbstverwaltung und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu schützen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe FDP/UWG, Einzelratsmitglied Garder und die Oberbürgermeisterin angenommen.
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