Fahrradabstellanlagen

Antrag Bündnis 90/Die Grünen (TOP 5 e)

05.04.11 –

Abweichender Beschluss:

  1. Bei allen Anmietungen, Neu- und Umbauten von öffentlichen Gebäuden einschließlich Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Dienststellen der Verwaltung wären in der Nähe der Eingänge überdachte, gut einsehbare Fahrradabstellanlagen mit Fahrradanlehnbügeln mit ausreichenden Seitenabständen (mindestens 70 cm) wünschenswert.
  2. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen, Städtebaulichen Verträgen oder Grundstücksverträgen sind bei Gewerbeimmobilien mit Publikumsverkehr wie Nahversorger, Bürogebäuden etc. in der Nähe der Eingänge überdachte, gut einsehbare Fahrradabstellanlagen mit Fahrradanlehnbügeln mit ausreichenden Seitenabständen (mindestens 70 cm) wünschenswert.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion angenommen.

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Antrag | Verkehr

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