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10.09.13 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt den Osnabrücker Radverkehrsplan aus dem Jahre 2005 fortzuschreiben. Aus Basis aktueller Erkenntnisse bundesweiter und europäischer Radverkehrsförderung und veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen ist der Radverkehrsplan so weiterzuentwickeln, dass die gesteckten Ziele von Masterplan Mobilität und Masterplan 100% Klimaschutz erreichbar werden. Einzelheiten werden im Fachausschuss behandelt.
Sachverhalt:
„Radfahren macht Spaß, ist gesund, preiswert, schont die Umwelt und entlastet den Autoverkehr. Damit sich aber noch mehr Menschen für das Fahrrad begeistern können, hat der Stadtentwicklungsausschuss am 3. November 2005 einstimmig den "Radverkehrsplan 2005" als Grundlage der Radverkehrsförderung und Radverkehrsplanung beschlossen.
Ziel des Radverkehrsplanes ist, noch mehr Bürgerinnen und Bürger für die Nutzung des Fahrrades im Alltags- und Freizeitverkehr zu begeistern und Bedingungen für attraktives und sicheres Radfahren zu schaffen." (http://www.osnabrueck.de/5931.asp)
Der Radverkehrsplan hat erstmals Radverkehrsförderung nicht nur als eine Frage von Radwegen verstanden, sondern als ein System von den ineinandergreifenden Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation. In den letzten Jahren sind viele der über 250 Infrastrukturmaßnahmenempfehlungen abgearbeitet worden. Aufgeweitete Rad-Aufstell-Streifen (ARAS), vorgezogene Haltelinien mir früherer Grünphase und viele Markierungen und Kreuzungsumbauten haben das Radfahren sicherer gemacht. Das Wegenetz wurde ergänzt und gut ausgeschildert. Im Infrastrukturbereich „Abstellanlagen" sind Verbesserungen allerdings dringender denn je.
In den letzten Jahren sind auch die Aspekte Service, Information und Kommunikation stärker in den Vordergrund gerückt. Auf Drängen der grünen Ratsfraktion wurde ein ständiger runder Tisch Radverkehr eingerichtet und eine Ratsmehrheit hat die Mittel für die Radverkehrskampagne „Osnabrück sattelt auf" beschlossen. Die Resonanz auf die aktuelle Aktion „Stadtradeln" zeigt, dass OsnabrückerInnen zunehmend bereit sind, Wege mit dem Rad zurückzulegen.
Um die Ziele des Masterplans Mobilität (Erhöhung des Anteils des Radverkehrs an der Verkehrsmittelwahl bis 2025 von 12 auf 17 %) und des Masterplans 100 % Klimaschutz zu erreichen, sind weitere Anstrengungen zur Radverkehrsförderung notwendig. Noch nicht umgesetzte Maßnahmen sind auf ihre Aktualität und Sinnhaftigkeit zu überprüfen. In der Radverkehrsplanung entwickelt sich der Rechtsrahmen und der Stand der Technik ständig weiter. In der Praxis werden Erfahrungen mit den Einsatzbereichen des differenzierten Instrumentariums gesammelt. Neue Regelwerke (ERA) berücksichtigen aktuelle Erkenntnisse aus der Sicherheitsforschung und die Straßenverkehrsordnung und die Rechtsprechung haben sich verändert.
Neue Themen wie Radschnellwege sind in die Planung zu integrieren und bislang unterschätzte Potentiale, z.B. im Einkaufsverkehr können gezielt gesteigert werden.
Es ist also an der Zeit, das Osnabrück die Herausforderung Radverkehrsförderung mit einem aktualisierten Radverkehrsplan angeht.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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