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25.06.19 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert
1. Informationen für Frauen in Notlagen über bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote besser aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen.
2. Dabei sind insbesondere auf der Website der Stadt an gut auffindbarer Stelle die Angebote der staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der Region Osnabrück aufzuführen. Außerdem werden die niedergelassenen Ärztinnen, Ärzten und Kliniken in der Region genannt, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren und/oder diese durchführen und mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
3. Die Informationen sind mehrsprachig sowie in leichter Sprache anzubieten.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
nicht zutreffend
Sachverhalt:
Frauen in Notlagen müssen leicht an Informationen kommen können. In Osnabrück gibt es ein vielfältiges und umfassendes Beratungs- und Hilfeangebot. Im Ernstfall müssen die Informationen leicht erreichbar und für alle Frauen zugänglich sein.
Insbesondere Frauen, die in speziellen Konfliktsituationen sind und z. B. aus höchstpersönlichen Gründen eine Schwangerschaft nicht austragen möchten, brauchen gute Informationen über die Möglichkeiten, die sie in dieser schwierigen Situation haben.
Beratungsstellen unterstützen in einem Entscheidungskonflikt. In einem vertraulichen Gespräch können Frauen über Ihre Situation sprechen und das Für und Wider einer Schwangerschaft zum derzeitigen Zeitpunkt abwägen.
Die Beratungsstellen vermitteln zudem vielfältige Informationen und weiterführende Hilfen. Diese umfassen u.a. die rechtlichen und medizinischen Rahmenbedingungen eines Abbruchs sowie alternative Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch wie die Freigabe zur Adoption und die anonyme Geburt. Generell stehen die Beratungsstellen auch nach dem Abbruch für die Frauen zur Verfügung.
Wenn eine betroffene Frau sich für ein Kind entscheidet, geben die Beratungsstellen Orientierungshilfen in Bezug auf die staatlichen Sozialleistungen und sonstige Hilfen sowie mögliche Unterstützungen.
Es ist davon auszugehen, dass Frauen in Notlagen sich zunächst anonym im Internet informieren wollen. Die Website der Stadt Osnabrück ist hier derzeit noch nicht an den Bedürfnissen der Nutzerinnen ausgerichtet.
Einige Informationen sind über die Website des Gesundheitsamtes von Stadt und Landkreis Osnabrück zu erlangen. Von dort führt ein Link zur Seite „Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbruch“ des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Und erst dort sind mehrsprachige Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft und sowie eine Liste aller anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Landes Niedersachsen auffindbar.
Andere Kommunen, wie zum Beispiel Göttingen, bieten hingegen bessere Informationsangebote und haben ihre Angebote im Zuge der Diskussion um den § 291 a erweitert (s. hierzu z.B. Göttingen:
Bei diesen Informationsangeboten bewegen sich die Kommunen in einem rechtlich sicheren Rahmen. Die Verbotsaspekte des § 219 a greifen nicht, weil es sich hier um eine nichtkommerzielle und neutrale Information handelt.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Medien
Kategorie
Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Gleichstellungspolitik | Verwaltung
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