Menü
07.07.20 –
Gemeinsamer Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion mit SPD und CDU im Rat am 07.07.2020. Den Antrag gibt es hier.
Der Antrag wurde in folgender Fassung mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Die Ziffer 1.3 des Kooperationsvertrages soll wie folgt lauten:
Es sollen mindestens 40 % der Wohneinheiten für Haushalte mit einer Einkommensgrenze nach § 3 Abs. 2 NWoFGerrichtet werden (derzeit 5,80 EUR/qm) und 20 % der Wohneinheiten sollen für Haushalte mit einer Einkommensgrenze nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG errichtet werden (derzeit 7,20 EUR/qm - Einkommensgrenze WBS + 60 %). Der Anteil an frei finanzierten Wohnungen soll ebenfalls 40 % betragen. Die anfängliche Miete der frei finanzierten Wohnungen soll sich bei Erstbezug an einem Wert von 10 EUR/qm (Preisniveau von 2020) orientieren. Zur Querfinanzierung können einzelne Objekte auch von den Prämissen abweichen.
Kategorie
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]