07.07.20 –
Gemeinsamer Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion mit SPD und CDU im Rat am 07.07.2020. Den Antrag gibt es hier.
Der Antrag wurde in folgender Fassung mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Die Ziffer 1.3 des Kooperationsvertrages soll wie folgt lauten:
Es sollen mindestens 40 % der Wohneinheiten für Haushalte mit einer Einkommensgrenze nach § 3 Abs. 2 NWoFGerrichtet werden (derzeit 5,80 EUR/qm) und 20 % der Wohneinheiten sollen für Haushalte mit einer Einkommensgrenze nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG errichtet werden (derzeit 7,20 EUR/qm - Einkommensgrenze WBS + 60 %). Der Anteil an frei finanzierten Wohnungen soll ebenfalls 40 % betragen. Die anfängliche Miete der frei finanzierten Wohnungen soll sich bei Erstbezug an einem Wert von 10 EUR/qm (Preisniveau von 2020) orientieren. Zur Querfinanzierung können einzelne Objekte auch von den Prämissen abweichen.
Kategorie
Mit der nun erfolgten Einigung im Zollstreit zwischen der EU und den USA ist klar: Die EU-Kommission hat sich unter Wert verkauft. Was auf dem [...]
Ab dem 1. August will Donald Trump einen Basiszoll von 30 Prozent auf Waren aus der EU erheben. Die EU-Kommission versucht weiterhin, zu [...]
Ehrlich, streitbar, nahbar: Ein Impulspapier zur Gründung des Vorstandsbeirats Bündnisgrüner Osten von Felix Banaszak und Dr. Heiko Knopf. [...]