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12.03.19 –
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Vertreter*innen der Stadt Osnabrück in der nächsten Mitgliederversammlung des Verkehrsverein Osnabrück zu beantragen, dass zur Osnabrücker Mahlzeit zukünftig ohne Ansehen des (mutmaßlichen) Geschlechts eingeladen wird.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Vielseitige Kultur- und Freizeitangebote (Ziel 2016 - 2020)
Regionale Kooperation (Ziel 2016 - 2020)
Sachverhalt:
Es gibt keinen sachlichen Grund, irgendwen von der „Osnabrücker Mahlzeit“ qua Geschlecht, Religion, Alter etc. auszuschließen. Auch der Hinweis auf Traditionsbestände verfängt nicht. Eher sollte das Anlass für Veränderungen sein.
Seit 1954 gibt es die „Osnabrücker Mahlzeit“, die auch im Jahre 2019 noch ausschließlich Männern vorbehalten ist. Zwar wurde vor 100 Jahren das Frauenwahlrecht erstritten. Der Kampf um Gleichberechtigung dauert jedoch bis heute fort. So konnte ein Mann auch vier Jahre nach der Gründung des Osnabrücker Männerstammtisches nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung den Anstellungsvertrag seiner Frau kündigen. Dies endete erst im Juli 1958. Allerdings schrieb das BGB bis 1977 vor, dass Frauen für einen Anstellungsvertrag die Erlaubnis ihres Ehemannes brauchten.
Diese Zeiten haben wir im Wesentlichen hinter uns gelassen, obwohl die Gleichstellung eine Daueraufgabe bleibt. Wir haben demnächst eine Unipräsidentin, eine Gerichtspräsidentin usw.. Zu Zeiten der ersten „Osnabrücker Mahlzeit“ war das offenkundig noch undenkbar. Bei der „Osnabrücker Mahlzeit“ handelt es sich um die größte öffentliche Veranstaltung eines in erheblichen Teilen aus öffentlichen Amtsträgern und Institutionen bestehenden Vereins, der damit wirbt, die größte bürgerschaftlich regionale Bewegung zwischen Bad Iburg, Melle und Quakenbrück zu sein und sich als solche für ein starkes Wir-Gefühl, Bürgersinn und Gemeinschaftsgefühl in der Region einzusetzen. Diese Ziele lassen sich im Jahr 2019 wohl kaum ohne Frauen erreichen. Seine größte Veranstaltung macht der VVO aber auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts immer noch ausschließlich Männern zugänglich, als hätte sich seit der Gründung vor 66 Jahren nichts getan.
Als Mitglied im Verein (der OB ist stellv. Vorsitzender) soll die Stadt Osnabrück dafür eintreten, dass das Veranstaltungsformat künftig zeitgemäß und somit demnächst zur „Osnabrücker Mahlzeit“ ohne Ansehen des Geschlechts eingeladen wird.
Änderungsantrag SPD-Fraktion:
Der Rat beauftragt die Vertreter*innen der Stadt Osnabrück in der nächsten Mitgliederversammlung des Verkehrsverein Osnabrück zu beantragen, dass zur Osnabrücker Mahlzeit zukünftig ohne Ansehen des (mutmaßlichen) Geschlechts eingeladen wird.
Die Zuständigkeit des Rates der Stadt Osnabrück ist in § 58 NKomVG abschließend geregelt. Die Beauftragung von Vertreter*innen der Stadt Osnabrück in der Mitgliederversammlung des Verkehrsvereins Osnabrück in einer bestimmten Art und Weise über Fragen der Tagesordnung abzustimmen und dadurch verbindlich festzulegen, wer zu der Veranstaltung „Osnabrücker Mahlzeit“ eingeladen wird und wer nicht, fällt somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt Osnabrück, wie er in § 58 NKomVG festgelegt ist.
Ebenso gehört die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewünschte Beauftragung der städtischen Vertreter*innen weder zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises nach § 5 NKomVG noch zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach § 6 NKomVG.
Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VO/2019/3481) ist somit mit den Zuständigkeitsregelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht vereinbar und kann daher so nicht beschlossen werden.
Unabhängig davon, bittet der Rat der Stadt Osnabrück den Vorstand des Verkehrsvereins sich vereinsintern über das von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgetragene Anliegen Gedanken zu machen und in einer vereinsinternen Diskussion darüber zu beraten, ob und wie das Veranstaltungsformat der „Osnabrücker Mahlzeit“ zeitgemäßer und moderner gestaltet werden kann.
Beratungsergebnis:
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird gegen die Stimmen von GRÜNEN, Linken und Pirat mehrheitlich angenommen.
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