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08.05.18 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück fordert das Land Niedersachsen auf, die Mittel für die Flüchtlingssozialarbeit in den Kommunen nicht zu kürzen und somit weiter finanzielle Hilfestellung für die notwendige Integrationsarbeit zu geben.
Der Rat der Stadt Osnabrück spricht sich für die Weiterfinanzierung der Stellen für Flüchtlingssozialarbeit ab dem Jahr 2019 aus.
Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Mitglieder des Landtages dazu auf, sich in ihren Fraktionen gegen eine Kürzungfür die weitere Mittelbereitstellungen für die Migrationsberatung einzusetzen.
Der Rat der Stadt Osnabrück fordert den Oberbürgermeister auf, sich in den entsprechenden Gremienmit Nachdruck für eine ungekürzte Flüchtlingssozialarbeit in den entsprechenden Gremien des niedersächsischen Städtetages,undgegenüber der Landesregierung und auf Bundesebene für eine weitere Finanzierung der Osnabrücker Flüchtlingssozialarbeit einzusetzen.
Der Rat der Stadt fordert die Osnabrücker Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich auf Bundesebene für eine weitere Bereitstellung von Mitteln für die Flüchtlingssozialarbeit ab 2019 einzusetzen.
Sachverhalt:
Anlass für die aktuelle Debatte ist nicht die geplante Streichung von Mitteln durch das Land, sondern der Wegfall befristeter Bundesmittel. Der Bund hat dem Land Niedersachsen auf zwei Jahre befristet Finanzmittel für Integrationsleistungen zur Verfügung gestellt, die zum Jahr 2019 auslaufen. Im Sozialministerium in Niedersachsen wird hierzu zurzeit ein Konzept dazu erarbeitet, wie die weitere Ausgestaltung der Flüchtlingssozialarbeit ab 2019 aussehen soll. Ungeklärt ist bisher, ob der Bund bereit ist, auch weiterhin Mittel bereitzustellen und wenn ja, in welcher Höhe, oder ob das Land die Mittel ganz oder teilweise mit eigenen Finanzmitteln ausgleichen könnte. Die Frage der Mittelbereitstellung muss auf Bundesebene im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden – mit einem Beschluss des Bundeshaushalts wird im August gerechnet.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
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