23.04.24 –
Beschluss:
Im Rahmen des in Erarbeitung befindlichen Konzeptteils B „Klimaneutralität der Kommunalverwaltung“ wirdDdie Stadtverwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Dächer der städtischen Immobilien und geeignete städtische Grundstücke an Solarunternehmen verpachtet werden können, um möglichst schnell möglichst viele Dächer/Flächen mit Photovoltaik-Anlagen zu versehen.
Ziel sind Gestattungsverträge mit einer längeren Laufzeit gegen Pachtzahlungen. Der Strom kann an Netzbetreiber verkauft oder zum Eigenverbrauch genutzt werden, so dass die Stadt von günstigeren Stromkosten profitieren kann.
In jedem Fall ist es das Ziel, den grünen Fußabdruck der Stadt zu verbessern sowie zusätzliche Einnahmen und/oder geringere Stromkosten zu erzielen.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Gruppe FDP/UWG und Einzelratsmitglied Garder angenommen.
Kategorie
Antrag | Energie | Klimaschutz
Über 25 Unternehmen aus verschiedenen Branchen richten einen klaren Appell an die Bundesregierung: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf [...]
Nach der Energiepreiskrise durch den Krieg in der Ukraine erleben wir derzeit erneut einen Preisschock bei den Öl- und Gaspreisen. Mit dem [...]
Von der Ungleichheit der Löhne über Partnerschaftsgewalt bis zur ungleich verteilten Sorgearbeit: Die Gleichberechtigung zwischen Frauen und [...]