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01.10.19 –
Beschluss:
Der im aktuellen Bundesverkehrswegeplan im vorrangigen Bedarf eingestufte, geplante sechsspurige Ausbau der A 30 wird im Kontext des Mobilitätswandels kritisch gesehen. Wenn weiter daran festgehalten wird, möge die Verwaltung Kontakt mit der zuständigen Straßenbauverwaltung aufnehmen und die bestmöglichen Lärmschutzmaßnahmen wie Einhausungen, Lärmschutzwände und Wälle für die betroffenen Ortsteile Hellern, Weststadt/Wüste, Sutthausen, Kalkhügel, Nahne, Schölerberg und Voxtrup einfordern. Die Verwaltung möge kurzfristig berichten, damit die Stadt gegebenenfalls gemeinsam mit den Abgeordneten des Bundes und Landes auf die maximal möglichen Lärmschutzmaßnahmen drängen kann.
Sachverhalt:
Klimakrise und zunehmende Umweltbelastungen sind Belege für eine dringend notwendige Verkehrswende, die sich allerdings nur völlig unzureichend im derzeit geltenden Bundesverkehrswegeplan niederschlagen. Dort werden von der amtierenden Bundesregierung immer noch in viel zu starkem Umfang Mittel für den Ausbau und die Ertüchtigung von Bundesautobahnen und -fernstraßen bereitgestellt und verplant. Notwendig wären hingegen massive Investitionen in Schienen-Fernverkehr, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Verkehrsberuhigung und Lärmminderung sowie alternative, umweltverträglichere Antriebstechniken.
Wesentliche Bereiche der Stadt Osnabrück sind schon jetzt durch die Bundes-Autobahnen A 1, A30 und A33 belastet und in der Entwicklung von Wohnbausiedlungen stark eingeschränkt. Durch Investitionen in den bestmöglichen Lärmschutz, die im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der A 30 stehen, sollen die Belastungen durch den Autoverkehr für die Anwohner*innen in den angrenzenden Ortsgebieten Hellern, Weststadt/Wüste, Sutthausen, Kalkhügel, Nahne, Schölerberg und Voxtrup zumindest auf ein verträgliches Maß reduziert werden (vgl.: https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1873560/muessen-haeuser-fuer-a30-ausbau-in-osnabrueck-abgerissen-werden
geänderter Beschluss (CDU/BOB-Gruppe):
Der im aktuellen Bundesverkehrswegeplan im vorrangigen Bedarf eingestufte, geplante sechsspurige Ausbau der A 30 zwischen den Autobahnkreuzen Osnabrück-Lotte und Osnabrück-Süd wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit der zuständigen Straßenbauverwaltung aufzunehmen und die bestmöglichen Lärmschutzmaßnahmen wie Einhausungen, Lärmschutzwände und Wälle für die betroffenen Ortsteile Hellern, Weststadt/Wüste, Sutthausen, Kalkhügel, Nahne, Schölerberg und Voxtrup einzufordern. Die Verwaltung wird gebeten regelmäßig im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu berichten, damit die Stadt gegebenenfalls gemeinsam mit den Abgeordneten des Bundes und Landes auf die maximal möglichen Lärmschutzmaßnahmen drängen kann.
[..streiche Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird gegen die Stimmen der GRÜNEN mehrheitlich angenommen.
ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp
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Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Natur und Umwelt | Verkehr
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