Landesfinanzausgleich – Gestaltung unter Beteiligung der Kommunen

Änderungsantrag Zählgemeinschaft Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD (TOP 4.10)

18.11.14 –

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück stellt fest, dass die kommunalen Haushalte strukturell unterfinanziert sind. Er fordert eine Neuregelung im Zuge der Reform des Länderfinanzausgleichs und die Beteiligung kommunaler Interessen an den entsprechenden Verhandlungen.

Der Rat begrüßt daher, die Einrichtung einer Finanzkommission zwischen dem Land Niedersachsen und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, um die finanzpolitischen Anliegen beider Seiten besser zu koordinieren und aufeinander abzustimmen.

Sachverhalt:

Im Hinblick auf die teilweise divergierenden finanzpolitischen Interessen von kommunaler und staatlicher Ebene werden das Land und seine Kommunen eine Finanzkommission einrichten, um finanzpolitische Anliegen künftig besser zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Die Finanzkommission setzt sich aus je drei kommunalen und staatlichen Vertretern zusammen. Die Vertreter des Landes werden von der Staatskanzlei, dem Finanzministerium und dem Ministerium für Inneres und Sport benannt. Für die kommunale Seite wird jeweils ein Vertreter des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, des Niedersächsischen Städtetages und des Niedersächsischen Landkreistages berufen.

Der Aufgabenkatalog der Finanzkommission ist sehr weitgehend. Neben dem Konnexitätsprinzip, dem kommunalen und bundesstaatlichen Finanzausgleich werden auch steuer- und abgabenrechtliche Fragestellungen die Tagesordnung bestimmen. Die Finanzkommission wird bei Bedarf zusammentreten; ein halbjährlicher Sitzungsturnus wird angestrebt.

Die Einrichtung einer solchen Kommission hatte der NST bereits in seiner Denkschrift „Existenzfragen kommunaler Selbstverwaltung – kommunale Finanzlage im Gesamtbild“ Anfang 2011 angeregt. Wir begrüßen ihre Einberufung daher sehr. Sie eröffnet den kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit einer Partizipation auch bei Themen, die – wie der Länderfinanzausgleich – über den Bereich der Kommunalfinanzen hinausgehen.

(Quelle: NST-N 10/2014, S. 144)

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.

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Kategorie

Antrag | Haushalt, Finanzen | Kommunalpolitik

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