Ökologisch-soziale Beschaffung

Antrag Zählgemeinschaft SPD / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 4.4)

07.02.12 –

Herr Ratsvorsitzender Thöle führt sodann die Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag der CDU-Fraktion wie folgt herbei:

a) Abweichender Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Sachstandsbericht über die bisherigen Maßnahmen zu der Thematik der Berücksichtigung sozialer, ethischer und ökologischer Gesichtspunkte im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen zusammenzustellen.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, wie zu diesem Thema weitere Optimierungen erreicht werden können."

Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den ursprünglichen Antrag herbei:

b) Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück möge beschließen:

Das kommunale Beschaffungswesen und die Ausschreibungen, die von der Stadt Osnabrück getätigt werden, sollen zukünftig soweit möglich nur Produkte und Dienstleistungen berücksichtigen, die unter sozialen, ethischen und ökologischen Gesichtspunkten einwandfrei erbracht wurden. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen sowie die Einhaltung des Nachhaltigkeitsprinzips in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht.Auf Grundlage der bisher schon praktizierten Maßnahmen zur öko-sozialen Ausgestaltung des Beschaffungswesens der Stadt ist ein konsistenter Rahmen zu schaffen. Dafür sind zunächst die bisherigen Ansätze zu betrachten und einer Wirksamkeitsanalyse zu unterziehen.Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Umsetzung dieses Beschlusses zu erarbeiten. Dies beinhaltet einen Zeitplan sowie eine Priorisierung der Maßnahmen zur kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Umsetzbarkeit.Bei der Entwicklung der Vergaberichtlinien und möglicher Maßnahmen sowie bei der Erarbeitung des Konzeptes sind lokale Fachakteure in einem zu gründenden Arbeitskreis einzubeziehen.Dieser Beschluss gilt sinngemäß auch für die städtischen Eigenbetriebe und Gesellschaften.

Über den Stand der Umsetzung dieses Beschlusses bei Kernverwaltung, Eigenbetrieben und Gesellschaften ist regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre zu berichten.

Abstimmungsergebnis zum abweichenden Beschluss a):

Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen 20 Stimmen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis zum Ursprungsbeschluss b):

Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Ratsmitgliedes Mierke bei Enthaltung von Herrn Dr. Thiele und Herrn ter Veer angenommen.

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Antrag | Natur und Umwelt | Soziales | Verwaltung

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