Reform der Niedersächsischen Beamtenversorgung

Antrag Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU (TOP 5.1)

13.11.12 –

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Osnabrück fordert die Niedersächsische Landesregierung und die Fraktionen des Niedersächsischen Landtages auf, das Niedersächsische Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) in Bezug auf kommunale Wahlbeamte (§ 78) dahingehend zu ändern, dass Stadträte oder Dezernenten als Beamte auf Zeit eine Mindestamtszeit von mehreren Jahren absolviert haben müssen, um Versorgungsansprüche geltend machen zu können. Darüber hinaus soll die Anrechnung erhöhter Versorgungsansprüche auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit, die Anrechnung privater Erwerbseinkünfte auf die Versorgungsbezüge sowie die Altersgrenze ab der die Versorgungsbezüge ausgezahlt werden, überprüft werden.

Sachverhalt:

Die Abwahl der Osnabrücker Finanzdezernentin hat eine öffentliche Diskussion um die Angemessenheit beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge angestoßen. Allein durch ihren Amtsantritt in Osnabrück stehen der ehemaligen Finanzdezernentin nach 14-tägiger Amtsdauer (eine Rücknahme der Ernennung vor Amtsantritt lässt das Beamtenrecht nicht zu) nach ihrer Abwahl die vollen B-4-Bezüge von etwa 7275 Euro brutto für den laufenden und die drei folgenden Monate zu. Fünf Jahre lang werden dann erhöhte Versorgungsbezüge in Höhe von dann monatlich rund 5220 Euro (71,75 Prozent) gezahlt. Danach fließen rund 2450 Euro (52 Prozent von A 14, der bisherigen Besoldung) bis zum Eintritt in den Ruhestand, also voraussichtlich am Ende der planmäßigen achtjährigen Amtszeit im Jahr 2020. Danach gibt es 2880 Euro pro Monat. Die Kosten der Versorgung bis 2020 belaufen sich auf mehr als 420.000 Euro.

Eine derartige Versorgung quasi ohne Gegenleistung ist dem Steuerzahler nicht zu vermitteln. Im Interesse künftiger Versorgungsfälle fordern wir die Landesregierung zur Überarbeitung des Beamtenrechts auf. Hierbei können angemessenere Regelungen wie z.B. in Baden-Württemberg als Vorbild dienen.

 

Abstimmungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

 

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Antrag | Haushalt, Finanzen | Verwaltung

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