25.09.12 –
Abweichender Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, die im Rahmen der sogenannten Hexenprozesse im Bereich der Stadt Osnabrück unschuldig verurteilten Personen sozialethisch zu rehabilitieren. Er will einen Beitrag leisten, damit die Ehre der durch die Hexenprozesse verfolgten und hingerichteten Bürgerinnen und Bürger wieder hergestellt wird. Er tut das auch, um im Namen aller Demokraten die damaligen Taten als Unrecht zu benennen und den Schmerz darüber auszudrücken.
Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge für ein angemessenes Gedenken zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass der Staat die drängenden Probleme unserer Zeit lösen kann, ist auf dem Tiefstand. Damit wollen [...]
Beschluss des Bundesvorstands vom 5. Oktober 2026.
Die Bundesregierung will ihre Sozialreformen vom Sommer voranbringen. Doch der Widerstand wächst – bei Familien, in der Gesellschaft und auch [...]