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30.10.18 –
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen unterstützt das Theater Osnabrück mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von etwa 5,5 Millionen Euro. Rund 11 Millionen Euro trägt die Stadt Osnabrück. Dagegen haben in der Spielzeit 2015/16 die drei Staatstheater vom Land mit knapp 96 Millionen Euro mehr als das Vierfache erhalten als alle sechs kommunalen Bühnen zusammen, die mit knapp 23 Millionen Euro unterstützt worden sind.
Seit Jahren beklagt der Osnabrücker Rat den mangelnden Einsatz des Landes bei der Finanzierung der Städtischen Bühnen. Zuletzt in den Jahren 2013 und 2015 in jeweils einstimmigen Beschlüssen. Die kommunalen Theater in Niedersachsen werden gegenüber den „Staatstheatern“ strukturell und systematisch benachteiligt. Die vom Land angeführte historische Begründung ist mehr als siebzig Jahre nach der Gründung Niedersachsens nicht mehr stichhaltig. Die Ungleichbehandlung hält auch juristischen Überprüfungen nicht stand.
Die kommunalen Theater haben weit über die jeweilige Stadt hinaus reichende regionale und überregionale Bedeutung und kulturelle Ausstrahlung. Die Finanzierung muss daher auch in diesen Städten und auch in Osnabrück auf breitere Schultern verteilt werden.
In den Jahren 2013 bis 2017 ist die Landesförderung um 12 Prozent gestiegen, von 4,9 Mio. Euro auf zuletzt über 5,5 Mio. Euro in der letzten Spielzeit. Dies reicht aber nicht aus, um die vorherigen Einbußen bei der Landesförderung auszugleichen und die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Die erhebliche Asymmetrie der Finanzierung kommunaler Theater besteht also fort.
Genauso beklagt der Rat seit langem die Ungleichbehandlung durch den Landkreis Osnabrück bei der kommunalen Kulturförderung. So beträgt der Anteil des Landkreises mit rund 600.000 Euro nur etwa drei Prozent an den Gesamteinahmen der Städtischen Bühnen. Er ist damit erheblich geringer als bei allen anderen kommunalen Theatern in Niedersachsen, bei denen der Anteil der Landkreise jeweils zwischen 16 und 25 Prozent liegt. Das ist besonders problematisch, weil insbesondere das OSKAR und die Theaterpädagogik in hohem Maße Leistungen für Schüler*innen aus dem Landkreis erbringen.
Im Herbst 2017 hat die Stadt ein Rechtsgutachten zu der Finanzierungssituation veröffentlicht, in dem diese als "verfassungsrechtlich bedenklich" bewertet wird: https://www.osnabrueck.de/start/leitartikel/news/finanzierung-kommunaler-theater-verfassungsrechtlich-bedenklich.html
Am diesjährigen Handgiftentag, 08.01.2018, hat der Oberbürgermeister dazu erklärt: „Dass dieses Gutachten die Tür zumindest einen Spalt geöffnet hat, zeigt die Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung.“
Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU findet sich dazu folgendes: „Kommunale Theater wollen wir stärken, die Grundförderung erhöhen und die Tarifsteigerung übernehmen.“
Leider findet sich im Haushaltsentwurf des Kabinetts für 2019 bisher keine Steigerung, sondern lediglich eine Fortschreibung der Förderung, was angesichts steigender Preise einer Kürzung gleich kommt. Das letzte Wort hat jetzt der Landtag.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird bei einer Enthaltung ansonsten einstimmig angenommen.
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