Umsetzung des Vorreiterkonzeptes Klimaschutz

Umsetzung des Vorreiterkonzeptes Klimaschutz / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 02.05.2024

02.05.24 –

Beschluss:

  1. Das Vorreiterkonzept Klimaschutz inklusive des darin enthaltenen Maßnahmenkatalogs für die Gesamtstadt wird zur Kenntnis genommen und solldient als strategische Handlungsgrundlage für die weitereschnellstmögliche Umsetzung von Klimaschutz- und klimaschutzrelevanten Maßnahmen dienen.
     
  2. Der Rat der Stadt Osnabrück erkennt an, dass die Erreichung der einer gesamtstädtischen Klimaneutralität aufgrund von kaum beeinflussbaren Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie aufgrund von Abhängigkeiten von Drittländern wie China, bis 2030 faktisch nicht zu erreichen istfür alle Akteur:innen der Stadtgesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung eine Herausforderung darstellt, bei der alle Bevölkerungsgruppen motivierend mitgenommen werden sollen. Die gesamtstädtische Klimaneutralität soll daher unter Einsatz größtmöglicher Anstrengungenbis 2040 erreicht werden.
     
  3. Der Rat der Stadt Osnabrück erkennt an, dass die in VO/2021/0298-03 geforderte vollständig klimaneutrale Energieversorgung aller Stadtwerke-Kundinnen und Kunden bis 2035 aufgrund des liberalen Energiemarktes und damit einhergehenden Gesetzgebung nicht vollständig beeinflussbar in der Hand der Stadtwerke Osnabrück liegt. Die Stadtwerke dürften zur Konformität mit dem Ratsbeschluss ab 2035 kein Erdgas mehr anbieten (weder für Privat- noch für Industriekunden) mit der Folge, dass Kundinnen und Kunden schlichtweg andere Energiedienstleister mit der Belieferung beauftragen könnten. Die Stadtwerke Osnabrück AG werden daher stattdessen aufgefordert, allen Kundinnen und Kunden bis 2035 eine klimafreundlichere Alternative ggü. der konventionellen Energieversorgung anzubieten und diese entsprechend attraktiv zu gestalten und zu bewerben.
     
  4. Aus dem Maßnahmenkatalog sollwird ein erstes prioritäres Maßnahmenbündel (19 Maßnahmen) umgesetzt werden. Mit der Umsetzung sollwird unverzüglich begonnen und der Fachausschuss fortlaufend informiertwerden. Die Verwaltung wird beauftragt,

    a) die Maßnahme 08 „Durchführung einer strukturierten Flächenanalyse für Freiflächen-PV“ umzusetzen und die Politik regelmäßig über die Ergebnisse zu informieren.
    b) gemeinsam mit der Caritas die Maßnahme 04 „Prüfung der Verknüpfung Balkonsolar und Stromsparcheck“ als Pilot umzusetzen. Die Politik ist nach einer einjährigen Pilotphase über die Ergebnisse zu informieren und ggf. eine Fortführung des Angebotes vorzuschlagen.
    c) die Umsetzung der Maßnahme 20 „Aufsetzen von Quartierskonzepten (Fokus Sanierung, serielle Sanierung)“ vorzubereiten und geeignete Quartiere zu identifizieren. Die Ergebnisse sind der Politik vorzustellen und ein Umsetzungs- und Kostenplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
    d) die Maßnahme 23 „Flächenbereitstellung für die Energieerzeugung“ vorhabenbezogen umzusetzen.
    e) die Maßnahme 25 „Unterstützung von lokalen Akteuren bei der Umsetzung von dezentralen Nahwärmenetzen“ in Abstimmung mit den Stadtwerken Osnabrück umzusetzen.
    f) die Maßnahme 27 „Prüfung Anschluss- und Benutzungsgebot für Wärmenetze“ umzusetzen und über die Ergebnisse der Prüfung im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung zu berichten.
    g) die Maßnahme 41 „Städtische Stelle zur Fördermittelberatung für Bürger/innen“ umzusetzen, eine entsprechende Personalstelle einzurichten und in das Stellenplanverfahren für das Haushaltsjahr 2025 einzubringen.
    h) die Maßnahme 50 „Sicherheit im Radverkehr erhöhen“ umzusetzen, der Radverkehrssicherheit in der Planung von Verkehrsmaßnahmen entsprechende Priorität einzuräumen und deren Berücksichtigung für jedes relevante Infrastrukturvorhaben sichtbar zu dokumentieren.
    i) die Maßnahme 55 „Sukzessive Erhöhung der Finanzmittel im Radverkehrsprogramm“ umzusetzen, das Bauprogramm dementsprechend zu aktualisieren und die hieraus entstehenden Finanz- und Personalbedarfe im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025ff prioritär zu beplanen.
    j) die Maßnahme 81 „Anwendung der Richtlinie „E-Klima 2022““ umzusetzen. Damit geht die Selbstverpflichtung der Stadt Osnabrück zur konsequenten Anwendung der Richtlinie einher.
    k) die Maßnahme 84 „Verpflichtende Mobilitätskonzepte bei geplanten/ zukünftigen Bauflächenentwicklungen“ umzusetzen. Damit verbunden wird die Verwaltung aufgefordert, zu eruieren, wie die Umsetzung der Maßnahmen aus Mobilitätskonzepten in Neubaugebieten nachhaltig sichergestellt und systematisch evaluiert werden kann. Sich ggf. daraus ergebene finanzielle oder personelle Auswirkungen bedürfen einer eigenen Beschlussfassung.
    l) die Umsetzung der Maßnahme 85 „Mobilitätskonzepte im Bestand auf Quartiersebene entwickeln“ vorzubereiten, eine entsprechende Bedarfsanalyse durchzuführen und der Politik zeitnah einen entsprechenden Zeit- und Arbeitsplan inklusive finanzieller Auswirkungen zum Beschluss vorzulegen. Belange des Fußverkehrs sollen hier mit in den Fokus gerückt werden. 
    m) die Maßnahme 86 „Pendelmobilität im Fokus“ umzusetzen und der Politik regelmäßig über die Ergebnisse zu berichten.
    n) die Maßnahme 103 „Netzwerk Klimabildung“ umzusetzen, um den Aufbau verstärkter Klimabildungsangebote zu befördern.
    o) die Maßnahme 104 „Bildungsprojekt klimafreundliche Ernährung“ umzusetzen und das Thema Ernährung damit gezielt in die bestehenden Bildungsprojekte zu integrieren.

  5. Zur Umsetzung des ersten prioritären Maßnahmenbündels (19 Maßnahmen), werden ferner die Stadtwerke Osnabrück aufgefordert,

    a. die Maßnahme 09 „Erstellung einer Solarstrategie der Stadtwerke Osnabrück“ umzusetzen und Politik und Verwaltung über die Strategie zu informieren.
    b. die Maßnahme 22 „Aufsetzen von Transformationsplänen für Bestandswärmenetze“ umzusetzen.
    c. die Maßnahme 24 „Umsetzung und Unterstützung der Fernwärmelösung für den Innenstadtbereich“ umzusetzen und die Politik im ersten Schritt über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu unterrichten.
    d. die Maßnahme 28 „Interimslösungen Wärmenetze“ umzusetzen und aufzuzeigen, wie eine Interimslösung strategisch ausgestaltet werden soll.
     
  6. Der Rat der Stadt Osnabrück begrüßt darüber hinaus die Fortführung und ggf. Intensivierung derDie 24 bereits begonnenen Maßnahmen aus dem Vorreiterkonzept Klimaschutz werden fortgeführt und intensiviert. Etwaige mit diesen Maßnahmen zusammenhängende zukünftige Änderungen der Finanz- und Personalbedarfe zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind der Politik, sofern sich eine Erforderlichkeit abzeichnet, im Einzelnen zur Beschlussfassung vorzulegen.
     
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, das Controlling gemäß Controlling-Konzept zu optimieren und der Politik und der Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt der Maßnahmenumsetzung zu berichten. In diesem Zusammenhang werden alle Dienststellen und städtischen Gesellschaften der Stadt Osnabrück aufgefordert, der mit dem Controlling betrauten Dienststelle regelmäßig entsprechende Informationen bereitzustellen, die ein gesamtstädtisches Controlling ermöglichen.
     
  8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation auf Basis der im Vorreiterkonzept Klimaschutz enthaltenen Kommunikationsstrategie zu intensivierenumzusetzen.
     
  9. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Arbeitsstrukturen und -prozesse innerhalb der gesamten Verwaltung so zu organisieren, dass der Klimaschutz als gesamtstädtische und prioritäre Aufgabe abgebildet wird.


Sachverhalt:

Begründung erfolgt mündlich.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

Kategorie

Antrag | Klimaschutz

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