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02.05.24 –
Beschluss:
a) die Maßnahme 08 „Durchführung einer strukturierten Flächenanalyse für Freiflächen-PV“ umzusetzen und die Politik regelmäßig über die Ergebnisse zu informieren.
b) gemeinsam mit der Caritas die Maßnahme 04 „Prüfung der Verknüpfung Balkonsolar und Stromsparcheck“ als Pilot umzusetzen. Die Politik ist nach einer einjährigen Pilotphase über die Ergebnisse zu informieren und ggf. eine Fortführung des Angebotes vorzuschlagen.
c) die Umsetzung der Maßnahme 20 „Aufsetzen von Quartierskonzepten (Fokus Sanierung, serielle Sanierung)“ vorzubereiten und geeignete Quartiere zu identifizieren. Die Ergebnisse sind der Politik vorzustellen und ein Umsetzungs- und Kostenplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
d) die Maßnahme 23 „Flächenbereitstellung für die Energieerzeugung“ vorhabenbezogen umzusetzen.
e) die Maßnahme 25 „Unterstützung von lokalen Akteuren bei der Umsetzung von dezentralen Nahwärmenetzen“ in Abstimmung mit den Stadtwerken Osnabrück umzusetzen.
f) die Maßnahme 27 „Prüfung Anschluss- und Benutzungsgebot für Wärmenetze“ umzusetzen und über die Ergebnisse der Prüfung im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung zu berichten.
g) die Maßnahme 41 „Städtische Stelle zur Fördermittelberatung für Bürger/innen“ umzusetzen, eine entsprechende Personalstelle einzurichten und in das Stellenplanverfahren für das Haushaltsjahr 2025 einzubringen.
h) die Maßnahme 50 „Sicherheit im Radverkehr erhöhen“ umzusetzen, der Radverkehrssicherheit in der Planung von Verkehrsmaßnahmen entsprechende Priorität einzuräumen und deren Berücksichtigung für jedes relevante Infrastrukturvorhaben sichtbar zu dokumentieren.
i) die Maßnahme 55 „Sukzessive Erhöhung der Finanzmittel im Radverkehrsprogramm“ umzusetzen, das Bauprogramm dementsprechend zu aktualisieren und die hieraus entstehenden Finanz- und Personalbedarfe im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025ff prioritär zu beplanen.
j) die Maßnahme 81 „Anwendung der Richtlinie „E-Klima 2022““ umzusetzen. Damit geht die Selbstverpflichtung der Stadt Osnabrück zur konsequenten Anwendung der Richtlinie einher.
k) die Maßnahme 84 „Verpflichtende Mobilitätskonzepte bei geplanten/ zukünftigen Bauflächenentwicklungen“ umzusetzen. Damit verbunden wird die Verwaltung aufgefordert, zu eruieren, wie die Umsetzung der Maßnahmen aus Mobilitätskonzepten in Neubaugebieten nachhaltig sichergestellt und systematisch evaluiert werden kann. Sich ggf. daraus ergebene finanzielle oder personelle Auswirkungen bedürfen einer eigenen Beschlussfassung.
l) die Umsetzung der Maßnahme 85 „Mobilitätskonzepte im Bestand auf Quartiersebene entwickeln“ vorzubereiten, eine entsprechende Bedarfsanalyse durchzuführen und der Politik zeitnah einen entsprechenden Zeit- und Arbeitsplan inklusive finanzieller Auswirkungen zum Beschluss vorzulegen. Belange des Fußverkehrs sollen hier mit in den Fokus gerückt werden.
m) die Maßnahme 86 „Pendelmobilität im Fokus“ umzusetzen und der Politik regelmäßig über die Ergebnisse zu berichten.
n) die Maßnahme 103 „Netzwerk Klimabildung“ umzusetzen, um den Aufbau verstärkter Klimabildungsangebote zu befördern.
o) die Maßnahme 104 „Bildungsprojekt klimafreundliche Ernährung“ umzusetzen und das Thema Ernährung damit gezielt in die bestehenden Bildungsprojekte zu integrieren.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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