
30.04.19 –
Beschluss (Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):
Der Rat möge beschließen, die Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum, wie sie dem „Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG)“ des Niedersächsischen Landtags zu entnehmen ist, anzuwenden.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Satzung zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum, wie sie jetzt nach dem "Niedersächsischen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG)" möglich ist, zweckmäßig auch in Osnabrück anzuwenden ist.
Beschluss (Änderungsantrag SPD-Fraktion):
Der Rat möge beschließenbeauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen die Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum, wie sie dem „Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG)“ des Niedersächsischen Landtags zu entnehmen ist, für die Stadt Osnabrück anzuwenden ist und welche Vorteile für den Osnabrücker Wohnungsmarkt bei einer Anwendung entstehen.
Darüber hinaus wird die die Verwaltung beauftragt,
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Klar ist: Vielfaltspolitik bleibt nicht bei Beschlüssen stehen, sondern braucht konkrete Strukturen, kontinuierlichen Austausch und [...]
Nah am Menschen, stark im Wandel. Mit diesem Versprechen ziehen wir in die Landtagswahlen im Herbst. Beim Länderrat in Sassnitz auf Rügen haben [...]
Beim Ostkongress in Sassnitz auf Rügen haben wir den Startschuss für die Landtagswahlkämpfe in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt [...]