30.04.19 –
Beschluss (Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):
Der Rat möge beschließen, die Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum, wie sie dem „Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG)“ des Niedersächsischen Landtags zu entnehmen ist, anzuwenden.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Satzung zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum, wie sie jetzt nach dem "Niedersächsischen Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG)" möglich ist, zweckmäßig auch in Osnabrück anzuwenden ist.
Beschluss (Änderungsantrag SPD-Fraktion):
Der Rat möge beschließenbeauftragt die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen die Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum, wie sie dem „Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG)“ des Niedersächsischen Landtags zu entnehmen ist, für die Stadt Osnabrück anzuwenden ist und welche Vorteile für den Osnabrücker Wohnungsmarkt bei einer Anwendung entstehen.
Darüber hinaus wird die die Verwaltung beauftragt,
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird einstimmig angenommen.
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