Verkauf des Ringlokschuppens im Güterbahnhof; Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB

Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, Die Linke für Kauf des Ringlokschuppens

17.06.13 –

Beschluss:

Das durch Satzungsbeschluss begründete besondere Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB im Bereich des Güterbahnhofs wird für den Verkaufsfall des Gesamtgrundstücks des ehemaligen Ringlokschuppens ausgeübt.

Der Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes Immobilien- und Gebäudemanagement wird auf der Ausgabenseite bei der Position – Erwerb von Grundstücken – um 2.000.000,00 € erhöht. Um den gleichen Betrag erhöhen sich die Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, diese zusätzlichen Kredite aufzunehmen.

Ergänzung:

Der vom Käufer hilfsweise gestellte Antrag, die Frist zur Abwendung des Vorkaufs-rechts nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB um zwei Monate zu verlängern, wird abgelehnt.

Beratungsergebnis:

Der Beschluss wird mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und Die Linke gegen die Stimmen von CDU und UWG/Piraten angenommen

Medien

Kategorie

Antrag | Stadtentwicklung

GRÜNE Ratspost

Newsletter abonnieren:

Anmeldung Newsletter

Anmeldung Newsletter

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>