09.04.24 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, ab dem 01.07.2024 keine Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen zu erheben. Der Wegfall der Besteuerung von Tanzveranstaltungen ist in dem Satzungsentwurf zu Vorlage VO/2024/2982 berücksichtigt.
Durch den Wegfall der Besteuerung von Tanzveranstaltungen wird eine Stelleneinsparung von 0,5 TvöD 9a erwartet. Diese ist im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 darzustellen.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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