Wegfall der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen

Wegfall der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung am 09.04.2024

09.04.24 –

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt, ab dem 01.07.2024 keine Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen zu erheben. Der Wegfall der Besteuerung von Tanzveranstaltungen ist in dem Satzungsentwurf zu Vorlage VO/2024/2982 berücksichtigt.

Durch den Wegfall der Besteuerung von Tanzveranstaltungen wird eine Stelleneinsparung von 0,5 TvöD 9a erwartet. Diese ist im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 darzustellen.

Sachverhalt:

Begründung erfolgt mündlich.
 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

Kategorie

Antrag | Haushalt, Finanzen

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