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22.06.2022

Barrierefreie Spielplätze

Sachverhalt:

In der 1. Fortschreibung des Gesamtstädtischen Spielplatzkonzepts 2020 verfolgt die Stadt Osnabrück das übergeordnete Ziel, wohnungsnahe Spielplätze gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Behindertengleichstellungsgesetz und relevanten DIN-Normen, barrierefrei zu gestalten, d.h. sie müssen ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein, damit sich Kinder mit und ohne Behinderung barrierefrei begegnen und miteinander spielen können. Im Beteiligungsprozess sind Kinder mit Behinderung nicht ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Gibt es ein Konzept, einschließlich Zeitschiene und Planung zur Umsetzung, um das übergeordnete Ziel zu erreichen (inklusive konkreter und kurzfristiger Ziele)?
  2. Welche Maßnahmen führt die Stadt Osnabrück aus, um der Teilhabe von Kindern mit Behinderung gerecht zu werden bzw. welche Maßnahmen werden umgesetzt anhand der geplanten Priorisierung „Quartiers- und Großspielplätze zuerst“, damit nicht weiterhin neue, nicht barrierefreie Spielplätze in Kitas gebaut werden (z.B. Kita „Kleine Strolche“)?
  3. Sind Standards der Barrierefreiheit (dazu zählt auch die Beteiligung der Zielgruppe) bei der Planung und Umsetzung von Spielplätzen und -flächen vorgesehen, die verbindlich eingehalten werden müssen und somit eine Barrierefreiheit sukzessiv sichern?

gez. Anke Jacobsen
Gruppe Grüne/Volt

gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion

gez. Günter Sandfort
CDU-Fraktion

Kategorien:Anfrage Kinder, Jugend, Familie Soziales
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