Gefährdendes Halten und Parken auf Fuß- und Radwegen in Osnabrück

Anfrage GRÜNEN-Fraktion TOP 18.3

25.06.19 –

Vor einem Jahr hatten wir die Verwaltung gefragt: Wie oft ist pro Jahr gegen Falschparker und falsches Halten auf Rad- und Fußwegen vorgegangen worden (aufgeschlüsselt nach Verstoßarten und Bußgeldhöhe)? Wie häufig wurden dabei Fahrzeuge abgeschleppt, und was sind die Kriterien für das Abschleppen des Fahrzeugs? Welche Maßnahmen können darüber hinaus ergriffen werden, um gefährdendes Falschparken auf Rad- und Fußwegen zu vermindern?

Auf Bürgersteigen und den Radwegen parkende Fahrzeuge sind nicht nur ein Ärgernis für die betroffenen Fußgänger*innen und Radler*innen, sondern sind häufig auch verkehrsgefährdend. Fußgänger*innen, vor allem solche mit Rollatoren oder Kinderwagen, Radler*innen sowie Rollstuhlfahrer*innen sind in diesen Fällen gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Hier geraten sie in Konflikt mit dem fließenden, motorisierten Verkehr. Dies führt ggf. zu gefährlichen ja mitunter lebensbedrohlichen Situationen - auch für die Autofahrer*innen, die ausweichen müssen. Sicherheit ist die wichtigste Voraussetzung für einen attraktiven Fuß- und Radverkehr. Die Verwaltung hat darauf gemäß ihrem Wissensstand geantwortet (Vorlage-Nr: VO/2018/2487-01). Um die Entwicklung in diesem Bereich zu verfolgen, fragen wir die Verwaltung erneut:

1. Wie oft ist pro Jahr gegen Falschparker und falsches Halten auf Rad- und Fußwegen vorgegangen worden (bitte wiederum aufgeschlüsselt nach Verstoßarten und Bußgeldhöhe)?

2. Wie häufig wurden dabei Fahrzeuge abgeschleppt?

3. Welche Ideen / Vorschläge bestehen seitens der Verwaltung, um ein nachhaltiges Einhalten der diesbezüglichen Verkehrsregeln zu erreichen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1. und 2.:

Die Anzahl der festgestellten Verstöße und der durchgeführten Abschleppungen sind der Tabelle in dem anliegenden pdf-Dokument zu entnehmen.

Darüber hinaus sind im 2. Halbjahr 2018 ca. 130 Abschleppungen nicht durchgeführt worden, da der verantwortliche Fahrzeugführer vor Ort ermittelt wurde bzw. zu dem Geschehen vor Ort dazu kam.

Zu 3.:

Der Verkehrsaußendienst kontrolliert täglich den ruhenden Verkehr, insbesondere auch in Bezug auf Halt- und Parkverstöße auf Geh- und Radwegen. Bei Hinweisen zu wiederholt bzw. häufig vorkommenden Verstößen in einem bestimmten Bereich wird der Verkehrsaußendienst mit gezielten Kontrollen tätig. Eine flächendeckende „Rund-um-die-Uhr-Kontrolle“ ist jedoch nicht möglich. Insbesondere bei Halt- und Parkverstößen auf Geh- und Radwegen handelt es sich in einer Vielzahl der Fälle um kurzzeitig abgestellte Fahrzeuge, was die Verfolgung und Ahndung nochmals erschwert und damit möglicherweise auch wenig Nachhaltigkeit erzeugen kann. Letztlich gilt aber für alle Verkehrsteilnehmer als oberstes Gebot ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.

Um dies vermehrt ins Bewusstsein zu rufen und deutlich zu machen, dass es sich nicht um ein „Kavaliersdelikt“ handelt, bereitet die Verwaltung eine öffentlichkeitswirksame Kampagne vor. Dabei soll gestartet werden mit dem Problem der zugeparkten Geh-/ Radwege im Umfeld von Schulen. Zeitpunkt und Standorte von dazu geplanten Schwerpunktkontrollen sind noch nicht festgelegt, da die Aktionen idealerweise gemeinsam mit Schulen durchgeführt werden sollen.

 

 

ris.osnabrueck.de/bi/vo020.asp

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