Inklusive Spielplätze

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP 18.3.1.

28.05.19 –

Inklusive Spielplätze sind Begegnungsorte. Hier treffen sich Menschen unterschiedlichen Alters, aus verschiedenen Gesellschaftsschichten und Kulturen. Egal, welche Sprache sie sprechen und egal ob mit oder ohne Behinderung – alle können dabei sein und mitmachen. Das bedeutet Inklusion. Inklusion ist ein Menschenrecht und soll die Teilhabe aller Menschen ermöglichen. Das wird auch in der Spielplatzgestaltung zunehmend wichtiger.

Dennoch ist das Angebot an behindertengerechten Spielplätzen nicht gerade groß. Kinder mit Behinderungen haben meist nur sehr beschränkte Möglichkeiten zum Spielen im Freien. Auf inklusiven Spielplätzen finden sich Spielgeräte, die ihnen ungewohnte Bewegungsmöglichkeiten verschaffen, so gibt es z. B. eine Rollstuhlfahrerschaukel, für sie zugängliche Sandspielanlagen, eine Partnerschaukel mit Spezialsitz, große Balancierscheiben, Bodenrondos, Seilnester und Nestwiege, spezielle Wippen und Brücken. Viele dieser Geräte sind übrigens auch für ältere Menschen und sehr kleine Kinder sehr gut geeignet.

Siehe: https://nullbarriere.de/richter-spielplatz-barrierefrei.htm

Dabei kommt es darauf an, Spielgeräte zusammen zu platzieren, um ein entsprechend gemeinsames Spiel aller zu ermöglichen. Eine separate Aufstellung von ein paar Spielmöglichkeiten für Kinder oder Erwachsene mit Behinderung ist hingegen der falsche Ansatz.

Wesentlich ist auch, dass nicht nur der Spielplatz selbst barrierefrei gestaltet ist, sondern auch der Eingangsbereich.

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. In Osnabrück gibt es 195 Kinderspielplätze davon 1 Großspielplatz und 10 Quartiersspielplätze. Gibt es Kinder- und/oder Generationenspielplätze, die barrierefrei erreich- und nutzbar sind. Wenn ja, welche Spielplätze sind das?

Der weitaus überwiegende Teil der städtischen Spiel- und Bolzplätze ist barrierefrei erreichbar. Die Nutzbarkeit ist – zumindest für die Gruppe der Rollstuhlfahrer - jedoch nur teilweise gegeben.

Grundsätzlich barrierefrei nutzbar sind alle ganzjährig bespielbaren Bolz- und Basketballplätze mit Kunststoff-, Asphalt- und Plattenbelagoberflächen, eingeschränkt auch die mit Tennenbelag. Barrierefrei nutzbare Spieleinrichtungen befinden sich außerdem auf folgenden Plätzen:

- Skateanlage Schlachthofstraße

- Wassermatschtisch auf dem Großspielplatz Lerchenstraße

- Hochbeet im Bereich der Teutoburger Schule  

2. Gibt es auf den Osnabrücker Spielplätzen behindertengerechte Spielgeräte, wenn ja, auf welchen Spielplätzen und um welche Geräte handelt es sich?

Kinder mit Behinderungen haben sehr unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen. Gehörlose Kinder können uneingeschränkt, sehbehinderte Kinder können mit entsprechender Begleitung weite Teile des Spielangebotes uneingeschränkt nutzen. Für Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist das Angebot deutlich eingeschränkt.

Neben den unter Frage 1. genannten Plätzen gibt es noch Vogelnestschaukeln auf folgenden Spielplätzen:

- Kinderspielplatz Bertha-von-Suttner-Straße

- Kinderspielplatz Carla-Woldering-Straße

- Grundschule am Schölerberg

- Grundschule Haste

- Grundschule Hellern

- Grundschule In der Wüste

- Kinderspielplatz Henschelstraße

- Großspielplatz Lerchenstraße

- Kinderspielplatz Ludwig-Nolde-Straße

- Overbergschule

- Kinderspielplatz Pfitznerstraße

- Kinderspielplatz Rekershof

- Schule in der Dodesheide

- Quartiersspielplatz „Am Gut Sandfort“

Aufgrund des Fallschutzes aus Sand, sind diese Schaukeln jedoch nur mit Unterstützung nutzbar.

3. Bei den Planungen für den Mehrgenerationen-Spielplatz im Hasepark (Finanzierung durch Projekt Soziale Stadt) wurden Grundschüler aus dem Schinkel einbezogen. Darüber gab es auch einen Artikel in der NOZ (13.4.19). Sind auch Kinder mit Behinderungen in die Befragungen einbezogen worden?

Die Beteiligungsprojekte des Kinder- und Jugendbüros im Rahmen der Spielplatzplanung sind grundsätzlich offen für alle Kinder unabhängig von ihren Sprachkenntnissen, ihrem Lese- und Schreibvermögen (soweit eine grundsätzliche Mitteilungsmöglichkeit gegeben ist) oder körperlichen Einschränkungen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist lediglich, dass die Kinder im direkten Umfeld des Spielplatzes wohnen, damit sie den Spielplatz auch selbstständig aufsuchen und bespielen können. Bewährt hat sich inzwischen die Kooperation mit Horten im jeweiligen Stadtteil, da sich hier für das Verfahren optimale Synergieeffekte erzielen lassen. Außerdem gibt es aus methodischen Gründen eine Teilnahmebeschränkung von 20 – 25 Kindern.

Die Kinderbeteiligung zum Spielplatz im Hasepark war deshalb auch keine Befragung von beliebig ausgewählten Kindern, sondern ein strukturierter 3-tägiger Workshop mit Kindern aus dem Hort „Schinkelkids“, in dem diese Kinder mit unterschiedlichen Methoden in verschiedenen Phasen ihre Vorstellungen zu dem neuen Spielplatz erarbeitet haben. Die Methode der Zukunftswerkstatt mit Modellbau, die dabei angewendet wurde, ist darauf ausgerichtet, dass die Kinder ihre individuellen Wünsche für den neuen Spielplatz erkennen und in einem demokratischen Verfahren durch Mehrheitsentscheid bestimmen, was umgesetzt werden soll (Prioritätenliste). Jedes Kind muss damit rechnen, dass seine individuellen Wünsche beim Voting keine ausreichende Unterstützung finden. Das ist die logische Konsequenz eines demokratischen ergebnisoffenen Prozesses. Zudem müssen in einem zweiten Schritt auf Planungsebene die Ideen und Wünsche der Kinder auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden.

Eine offene Beteiligung von Kindern mit und ohne Einschränkungen ist aus Sicht der Verwaltung nicht gut geeignet, barrierefreie/inklusive Spielplätze zu schaffen. Der Punkt „Barrierefreiheit“ ist vielmehr in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Beim Projekt Großspielplatz Hasepark sind nach derzeitigem Stand zusätzliche barrierefreie Spielangebote geplant, die zum Teil über die Wunschliste der Kinder hinausgehen, die an der Zukunftswerkstatt teilgenommen hatten. So sind zum Beispiel ein Karussell, Trampoline, eine Vogelnestschaukel sowie ein befahrbares Spielhaus mit Klangspiel vorgesehen.

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Anfrage | Gesundheit, Verbraucherschutz | Kinder, Jugend, Familie | Soziales

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