19.05.25 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Sachverhalt:
Die Ausstattung städtischer Sportstätten mit sogenannten Laien-Defibrillatoren, mit denen jede Person eine Defibrillation durchführen kann, ist von essenzieller Bedeutung, um im Ernstfall effektiv Leben zu retten.
Bei einem Herzstillstand ist schnelles Handeln erforderlich bis professionelle medizinische Hilfe eintrifft. Innerhalb von vier Minuten nach einem Herzstillstand sollte mit der Herzmassage begonnen werden, da andernfalls akute Lebensgefahr droht.
Gerade im Sport kommt es immer wieder dazu, dass Menschen plötzlich mit einem Herzstillstand zusammenbrechen – nicht nur ältere Menschen, sondern auch fitte, junge Menschen, Jugendliche und Kinder. Die AED sind selbsterklärend und daher auch von Laien zu bedienen – rechtlich abgesichert.
Nach Auskunft der Verwaltung aus September 2023 auf die Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Schul- und Sportausschuss im September 2022 sind die städtischen Sportanlagen und Sporthallen nicht mit AEDs ausgestattet. Als Begründung wird angeführt, dass es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gebe (siehe VO/2022/1272-01).
Wie ausgeführt, kann die schnelle Verfügbarkeit eines gut zugänglichen Defibrillators die Überlebenschancen erheblich verbessern und mögliche Langzeitschäden minimieren. Die Ausstattung der städtischen Sportstätten mit AEDs ist daher geboten und die Möglichkeit der Förderung der Anschaffung von AEDs für Vereine und Verbände zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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