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09.11.22 –
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund der jüngsten Steuerschätzung Ende Oktober und der Forderungen von ver.di und dbb für die anstehenden Tarifverhandlungen für Tarifbeschäftigte von Bund und Kommunen fragen wir die Verwaltung in Bezug auf den Haushalt 2023:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 25.11.2022 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Die aktuelle Steuerschätzung aus Oktober 2022 ergibt für alle staatlichen Ebenen überraschend starke Schätzkorrekturen nach oben. Die Erträge im Bereich der Steuern konnten gegenüber dem Verwaltungsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 um nochmals 5,8 Mio. € gesteigert werden. Aus nachfolgender Tabelle ergibt sich eine Gegenüberstellung der bisherigen sowie der aktuellen Planannahmen:
Die Steigerungen betreffen die Gewerbesteuer und den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde nach der Steuerschätzung nicht korrigiert, da die Prognose für das laufende Jahr für die Stadt Osnabrück hinter den Erwartungen der Steuerschätzer zurückbleibt und insofern wird keine Grundlage für eine Anhebung des Planansatzes gesehen wird.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass den höheren Steuereinnahmen keine Steigerung der realen Wirtschaftskraft zugrunde liegt, sondern sie sind insbesondere eine Folge der sichtbar höheren Inflation. Die Steuerschätzung wird somit von verschiedenen Risiken begleitet. Eine weitere Eskalation des Ukraine-Krieges, eine Energie-Mangellage, neuerliche Verwerfungen bei den internationalen Lieferketten und eine inflationsbedingte Kaufzurückhaltung wurden bei der Steuerschätzung nicht umfassend berücksichtigt, ebenso wenig die durch die Bundesregierung angekündigten, aber noch nicht beschlossenen Entlastungspakete. Der Eintritt der prognostizierten Mehreinnahmen ist deshalb abhängig vom weiteren Verlauf der realwirtschaftlichen, geo- und geldpolitischen Entwicklung und kann nicht als gesichert bewertet werden.
Zu 2.:
Wie aus der Antwort zu der vorgenannten Frage hervorgeht, ergibt sich aus den Ergebnissen der Steuerschätzung eine Verbesserung der Jahresergebnisse für die Jahre 2023 bis 2026, wobei nochmals ausdrücklich auf die mit der Steuerschätzung verbundenen Risiken hingewiesen wird. Für weitergehende Informationen zur städtischen Haushaltsplanung wird auf die Vorlage VO/2022/1506 verwiesen, welche ebenfalls am 29.11.2022 im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung behandelt wird.
Zu den Erträgen aus dem kommunalen Finanzausgleich (FAG) wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltung noch keine finalen Informationen für das Haushaltsjahr 2023 vorliegen. Aufgrund noch fehlender Informationen kann das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) die vorläufige Berechnung für das kommende Jahr – anders als in Vorjahren – nicht schon Mitte November, sondern voraussichtlich erst Ende November zur Verfügung stellen. In der 46 KW. hat die Verwaltung durch den Nds. Städtetag Informationen zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtrag 2022/2023 des Landes und insbesondere zum darin enthaltenden Sofortprogramm erhalten. Eine erste Einschätzung dieser Informationen lässt die Aussage zu, dass voraussichtlich mit einer Ertragssteigerung von ca. 12 Mio. € gerechnet werden kann.
Zu 3.:
Die Verwaltung hat für das Haushaltsjahr 2023 Steigerungsraten von 3,0 % bei den Tarifbeschäftigten und 2,8 % bei den Beamtinnen und Beamten bei den Personalaufwendungen zugrunde gelegt.
Mögliche weitere Belastungen des Kernhaushalts durch einen Tarifabschluss für die kommunalen Beschäftigten, sofern dieser höher ausfällt als bei der bisherigen Planung, wurden noch nicht berücksichtigt. Aktuell findet eine Neubewertung dieses Sachverhaltes statt. Eine erste Einschätzung geht von einer Mehrbelastung von ca. 3 Mio. € aus.
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