28.06.22 –
Beschluss:
Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung wird den Kommunen ab 2025 erstmals ermöglicht, einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke festzulegen (sogenannte neue Grundsteuer C). Durch diese Änderung soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, die baureifen Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen und diese damit einem reinen Spekulationsmarkt zu entziehen. Die jeweils örtlich zuständige Gemeinde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen darüber, ob aus städtebaulichen Gründen eine sog. Grundsteuer C auf baureife Grundstücke erhoben und welche steuerliche Belastung im Rahmen der verfassungsmäßigen Vorgaben den betroffenen Grundstückseigentümern auferlegt werden soll.
Die Stadt Osnabrück muss sich nun bis 2025 überlegen und entscheiden, in welchen Teilen Osnabrücks die genannten städtebaulichen Gründe vorliegen und welche baureifen Grundstücke hier ggf. einbezogen werden könnten.
Die Grundsteuer C ist aus unserer Sicht grds. ein Instrument, mit dem Kommunen für mehr Wohnraum sorgen können. Wenn es in Osnabrück zum Beispiel baureife, aber unbebaute Grundstücke und Baulücken in der Innenstadt gibt, könnte die Kommune damit einen Anreiz zur Innenstadtentwicklung schaffen. Damit könnten in der Innenstadt Baulücken geschlossen werden, um gleichzeitig Grundstücke im Außenbereich zu schützen.
Um letztendlich entscheiden zu können, ob diese Steuer in Osnabrück eingeführt werden sollte, benötigt die Politik die groben Rahmendaten.
gez. Volker Bajus
Gruppe Grüne/Volt
gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und BOB, die FDP/UWG-Gruppe sowie Herrn Jersch und Frau Oberbürgermeisterin Pötter angenommen.
Kategorie
Antrag | Haushalt, Finanzen | Stadtentwicklung | Verwaltung | Wohnen
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