20.02.25 –
Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 682 - Alte Pyer Schule/ Liekbreen - (vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren) Planbereich: zwischen Liekbreen, Am Stollenbach und Alte Pyer Schule
wird gemäß § 12 Absatz 2 BauGB ein Einleitungsbeschluss gefasst. Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Plan gekennzeichnet.
Das Verfahren wird nach Einleitungsbeschluss nur unter der Voraussetzung fortgeführt, wenn die Vorhabenträger die Einverständniserklärung in der standardisierten Form unterzeichnen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung aufgestellt.
Das Verfahren wird in der Prioritätenliste entsprechend der festgelegten Kriterien in Stufe 4 geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Investorengemeinschaft nach alternativen Standorten für ein Ärztezentrum im Stadtteil Pye zu suchen. Dabei kann auch der Bereich B-Plan 660 Fürstenauer Weg/Pyer Ding in Betracht gezogen werden.
Die geplante Ansiedlung eines Ärztehauses im Stadtteil Pye wird grundsätzlich begrüßt. Unter Berücksichtigung einer ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung ist der gewählte Standort jedoch als äußert kritisch zu bewerten. Insbesondere die Aspekte Bodenschutz, Artenschutz, Biotopverbund, Stadtklima, Starkregenvorsorge und Walderhalt stehen einer baulichen Entwicklung auf dem Grundstück grundlegend entgegen. Unabhängig vom Standort wird das Verfahren nur eingeleitet, wenn die Rahmenbedingungen der sozial- und klimagerechten Bodennutzung (SoBOS) erfüllt werden.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen.
Kategorie
Antrag | Klimaschutz | Natur und Umwelt | Stadtentwicklung | Verkehr
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