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10.09.13 –
Die Entwicklung der Strompreise macht vielen Menschen sorgen. Dies gilt insbesondere für einkommensschwache Haushalte. Eine Ursache für den Anstieg der Verbraucherpreise liegt in der zunehmenden Befreiung von Unternehmen von den Netzentgelten und von der EEG-Umlage. Ursprünglich sollte hierdurch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im internationalen Vergleich erhalten werden. Inzwischen hat die massive Aufweichung der Befreiungskriterien dazu geführt, dass immer mehr Firmen befreit werden, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Daher kommt es zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und zugleich steigen die Strompreise für die Endverbraucher überproportional.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Frage 1: Wie viele Firmen sind im Osnabrücker Netzgebiet der Stadtwerke Osnabrück von den Netzentgelten (teil-) befreit (nach §19 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Strom-Netzentgelt-Verordnung?
Die Stadtwerke Osnabrück AG hat bisher einen Kunden, dessen Antrag auf Netzentgeltreduzierung von der Bundesnetzagentur genehmigt wurde. Eine Netzentgeltbefreiung wurde bisher keinem unserer Netzkunden genehmigt.
Frage 2: Welches Umlagevolumen entsteht dadurch?
Gemäß §19 Absatz 2 Satz 1 und 2 Strom-Netzentgelt-Verordnung werden die Kosten aus Netzentgeltreduzierung und -befreiung über einen bundesweiten Ausgleichmechanismus gewälzt. Im Jahr 2012 wurden für diese Umlage vom Netzbetreiber Stadtwerke Osnabrück AG rund 800 T€ von den Stromnetzkunden erhoben und in diesen Ausgleichsmechanismus eingezahlt.
Frage 3: Auf welche Summe addieren sich diese Entlastungen?
Wie zu Frage 1) genannt wurde im Jahr 2012 gemäß Genehmigung von der Bundesnetzagentur einem Kunden eine Netzentgeltreduzierung in Höhe von unter 10 T€ erstattet.
Da im Titel der Anfrage das Thema EEG Umlage angesprochen wurde, anbei eine ergänzende Information hierzu:
Gemäß den Regelungen des EEG (Erneuerbare-Energien Gesetz, § 34 ff.) wird den Kunden vom jeweils zuständigen Lieferanten (also in diesem Fall nicht vom Netzbetreiber) die EEG-Umlage in Rechnung gestellt und ebenfalls dann über einen bundesweiten Ausgleichsmechanismus gewälzt. Im Jahr 2012 waren zwei Stadtwerkekunden im Osnabrücker Netzgebiet gemäß der sogenannten Härtefallregelung (§ 41 EEG) von der EEG-Umlage weitgehend befreit. Die Entlastung dieser beiden Kunden beläuft sich im Jahr 2012 auf 3,65 Mio. €. Ob weitere Kunden von anderen Lieferanten in Osnabrück von der EEG Umlage befreit waren, ist nicht bekannt.
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