25.09.12 –
Abweichender Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anpassung der Beherbergungssteuer-Satzung an das Urteil des BVerwG vom 11.07.2012 soweit nötig vorzunehmen, alternativ ist die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe nach dem Beispiel anderer Städte zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen von CDU und FDP.
Medien
Kategorie
Was die Bundesregierung unter dem Deckmantel einer „Pflegereform" vorlegt, verdient diese Bezeichnung kaum. Statt strukturelle Probleme [...]
Tausend Menschen. Acht Bühnen. Eine Frage: Wie machen wir Politik, die wieder Hoffnung weckt? IM/PULS 2026 war keine Konferenz - sondern ein [...]
Frauen leisten den überwiegenden Teil unbezahlter Sorgearbeit in Deutschland. Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen des [...]