BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

„Damit Osnabrück ein Anziehungspunkt bleibt“

GRÜNE zur Einführung einer Beherbergungssteuer

21.05.25 –

Der Osnabrücker Rat hat sich angesichts der schwierigen Finanzlage der Stadt im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse im Dezember 2024 mehrheitlich für die Einführung einer Kultur- und Tourismusabgabe (Beherbergungssteuer, auch bekannt als „Bettensteuer“) ausgesprochen.  

Künftig sollen wie in zahlreichen anderen Städten (u.a. Hannover, Lüneburg, Münster) Gäste, die in kommerziellen Beherbergungsbetrieben übernachten, eine Abgabe zahlen. Dies betrifft Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer und -wohnungen (z.B. Airbnb), Jugendherbergen. Ferienwohnungen, Motels, aber auch Camping und Reisemobilplätze oder ähnliche Einrichtungen. 

Teil des Beschlusses war es, dass die Stadtverwaltung einen rechtssicheren Vorschlag für die Einführung macht. Dieser liegt nun in Form eines Satzungsentwurfs für eine Beherbergungssteuer vor. 

Die Verwaltung schlägt darin eine prozentuale Übernachtungssteuer von 4 Prozent vor und rechnet bei mehr als 500.000 privaten und geschäftlichen Übernachtungen mit zusätzlichen Einnahmen von jährlich rund 1,2 Millionen Euro. Der von uns nach Gesprächen mit Vertreter:innen des Hotelgewerbes, der Industrie- und Handelskammer und der Wirtschaftsförderung aufgrund des administrativen Aufwands favorisierte Festpreis pro Gast und Übernachtung ist in Niedersachsen rechtlich nicht möglich. Das ist bedauerlich, jedoch werden wir weder rechtswidrig agieren, noch deshalb grundsätzlich an der Notwendigkeit dieser zusätzlichen Einnahmen rütteln. 

Demgegenüber stellen sich uns mit Blick auf den Satzungsentwurf noch einige Fragen, die wir nun in den politischen Gremien stellen und diskutieren werden. Dazu gehört der bislang noch fehlende Passus, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Steuer ausgenommen sind. Aber auch über den vorgeschlagenen Prozentsatz und den Start der Einführung werden wir sprechen müssen. Ursprünglich geplant war der 1. Juli. Allerdings brauchen die betroffenen Akteur:innen des Gaststätten- und Hotelbetriebs ausreichend Planungssicherheit und Vorbereitungszeit.  

Aufgrund der angespannten finanziellen Lage mit einem Defizit von 120 Millionen Euro geht es auch darum, zu schauen, wie die Einnahmeseite der Stadt verbessert werden kann. Der Vorteil der Beherbergungssteuer ist, dass sie die Osnabrücker:innen anders als zum Beispiel eine Erhöhung der Grund- oder Gewerbesteuer nicht zusätzlich belastet. Da die Oberbürgermeisterin die Einführung einer Beherbergungssteuer ablehnt, aber auch keine anderen Vorschläge macht, muss sie sich fragen lassen, ob sie in dieser schwierigen Situation die Einnahmeseite generell ausblenden will? Für uns ist die Beherbergungssteuer ein solcher Baustein, auf den wir in finanziell guten Zeiten verzichtet hätten. Wir werden nicht zulassen, dass der Sozial- und Kulturbereich stattdessen kaputtgespart wird.  

Die öffentliche Kritik der Wirtschaftsförderung (WFO) richtet sich explizit auch an den Vorschlag der Verwaltung und damit an die Oberbürgermeisterin. Zugleich entspricht sie der Haltung, die wir aus unseren wiederholten Gesprächen im Vorfeld des Beschlusses kennen. Was den Verwaltungsaufwand für die Unterkünfte angeht, hat diese durchaus ihre Berechtigung. Wir bedauern, dass die WFO zwar fordert, dass „alternative, rechtlich tragfähige und wirtschaftsfreundliche Modelle“ geprüft werden sollten, aber dazu selbst bislang keinerlei Vorschlag gemacht hat. 

Aus anderen Städten wissen wir, dass sich die von Kritiker:innen befürchteten Abwanderungstendenzen nicht eingestellt haben. Unsere Gäste, gerade auch Geschäftsreisende, sind ja nicht nur zum Übernachten in der Stadt, sondern nutzen auch das vielfältige gastronomische oder kulturelle Angebot. Und da ist und bleibt Osnabrück der Anziehungspunkt in der Region Osnabrück. Damit das auch so bleibt, leisten künftig auch unsere Gäste einen kleinen zusätzlichen Beitrag. 

Kategorie

Haushalt, Finanzen | News | Region Osnabrück | Stadtentwicklung

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