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01.11.24 –
Beschluss:
Das Grundgesetz ist die Basis unserer Demokratie und unserer Freiheit – in Osnabrück, Deutschland und Europa. Das Grundgesetz und die darin garantierten Grund- und Freiheitsrechte sind keine Selbstverständlichkeit. Bislang gibt es anlässlich des Tags des Grundgesetzes (23. Mai) in Osnabrück keine etablierte Veranstaltung, an dem sich die Osnabrücker:innen beteiligen können.
Der Rat beabsichtigt, anlässlich des Tags des Grundgesetzes künftig ein Bürgerfest auszurichten, an dem sich die Osnabrücker Bevölkerung in ihrer gesamten Vielfalt beteiligen kann.
Dabei sollen Vereine, Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen, Stiftungen, demokratische Parteien, etc. die Möglichkeit haben, sich und ihre Arbeit zu präsentieren und so den Austausch und den Dialog in Osnabrück zwischen unterschiedlichen Gruppen und Personen zu stärken.
Die Veranstaltung soll sich am Bürgerfest auf dem Wall zwischen Helmut-Kohl-Platz und Rißmüllerplatz anlässlich des 375. Jubiläums des Westfälischen Friedens orientieren – und die gemachten Erfahrungen einbeziehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine solche Veranstaltung ab dem Jahr 2026, bei der europäische Aspekte ausdrücklich gewünscht sind, mit Kostenplanung zu entwickeln und in die Fachausschüsse einzubringen. Die Verwaltung möge in diesem Zusammenhang auch Terminvorschläge in die Diskussion einbringen. Als möglicher Termin käme beispielsweise jeweils der Sonntag nach oder vor dem 23. Mai infrage.
Daran sind unter anderem die mO., die Freiwilligenagentur und die Städtebotschafter:innen zu beteiligen und es ist insbesondere zu überlegen, wie junge Menschen beteiligt und angesprochen werden können.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung von Einzelratsmitglied Garder angenommen.
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