07.11.12 –
Nach der Kommunalwahl am 11. September 2011 haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf der Basis eines gemeinsamen Sachprogramms im neu gewählten Rat der Stadt Osnabrück eine Mehrheit gebildet. Nach einem Jahr Rot-Grün legen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine erste Zwischenbilanz vor.
I. Bürgerbeteiligung
- Vor der Entscheidung über die weitere Planung und einen evtl. Bau der „Entlastungsstraße West/Westumgehung" wird eine Bürgerbefragung (§35 NKomVG) durchgeführt. Gegenstand der Befragung soll die Zustimmung oder Ablehnung der Bereitstellung von Mitteln für die Entlastungsstraße West/Westumgehung sein.
- Über das gängige Verfahren hinaus erfolgt die Bürgerbeteiligung bei der Planung des Einkaufszentrums „Osnabrück Arkaden" am Neumarkt durch einen Beirat.
- In der Form des „Nachbarschaftlichen Dialogs" werden BürgerInnen an der Beplanung der ehemaligen Kaserne „Am Limberg" beteiligt.
- Die Dienstleistungs- und Informationsangebote über das Internetangebot werden ausgebaut. Anträge und Formulare sollen unter Beachtung von Datenschutz und Barrierefreiheit online verfügbar gemacht werden.
- Durch eine Informationsfreiheitssatzung wird der Zugang der Bürger zu Akten und Verwaltungsvorgängen verbessert.
- Die Verwaltung soll über das Portal „OpenData" Datenbestände öffentlich zugänglich machen.
- Ein Konzept zum Bürgerhaushalt wird erstmals mit der Haushaltsplanaufstellung zum Haushalt 2013 umgesetzt.
- Kinder und Jugendliche werden an Entscheidungen der Stadt besser beteiligt. Das Kinderbüro wurde abgesichert, ein Jugendparlament wird es bald geben.
II. Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarktpolitik, Finanzen
- Städtische Unternehmungen oder Beteiligungen sollen sich am Gemeinwohl orientieren und eine nachhaltige Strategie verfolgen. Dienstleistungen, für die die Stadt Aufträge an Unternehmen vergibt, erfüllen soziale Standards wie die Zahlung von Tariflöhnen.
- Ein Schwerpunkt ökologisch-sozialer Wirtschaftsförderung bilden regenerative Energien. Neue Wege der Finanzierung von Investitionen im Bereich Klimaschutz sollen durch Einführung einer Bürgeranleihe (Contracting-Modell mit Stadtwerken prüfen) erschlossen werden.
- Die Kreativwirtschaft wird aktiv gefördert. Der Kreativsektor soll durch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums und eines Gründerhauses für Kreative am Hafen gefördert werden.
- Vergabekriterien für die Grundstücke Wissenschaftspark sind festgelegt. Die qualifizierte Besetzung der Geschäftsführung erfolgt durch einen extern eingeworbenen Geschäftsführer.
- Ziel von Arbeitsagentur und Jobcenter muss die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sein. Das Jobcenter entwickelt und realisiert entsprechende Programme.
- Die Jugendwerkstatt Dammstraße bleibt in ihrem Bestand trotz veränderter Förderkulisse durch die Instrumentenreform des SGB III erhalten.
- In Osnabrück besteht derzeit ein ausreichendes Angebot an Gewerbeflächen sowie Reserven. Ein Brachflächenkataster für Gewerbe soll Nachfolgenutzung und Flächenrecycling erleichtern.
- Unterstützt wird die neue Gewerbeansiedlung am Fürstenauer Weg. Der durch die Spedition verursachte LKW-Verkehrslärm soll durch entsprechende Verkehrsführungskonzepte auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
- Die Umgestaltung des Neumarkts zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität vor dem Landgericht wird konkret angegangen. Die Neuordnung der Bussteige auf dem Neumarkt sowie die Realisierung einer weiteren Bebauung vor dem H&M-Gebäude am Neumarkt sind in der Planung. Der Neumarkt bleibt auch in Zukunft die zentrale Umstiegshaltestelle für den ÖPNV. Die Realisierung eines offenen Einkaufscenters, um der Johannisstraße als Einkaufsstraße neue Impulse zu geben und die Barrierewirkung des Neumarktes zu überwinden, wird durch die Aufstellung eines B-Plans angegangen.
- Alle Dienstleistungen der Stadt und die Finanzierung von Leistungen Dritter werden bedarfs- und ergebnisorientiert auf ihre Notwendigkeit und Effizienz hin geprüft.
- In der Finanzplanung werden Mittel für die Beseitigung des Rückstaus bei der Sanierung von Gebäuden und Straßen sowie zur laufenden Unterhaltung der Infrastruktur bereit gestellt.
- Die Beherbergungssteuer bleibt erhalten bzw. deren Erhebung wird fortgesetzt. Ein Teil davon soll in den Kulturfonds fließen.
III. Stadtentwicklung und Verkehr
- Für den Wissenschaftspark wurde die ICO GmbH mit dem Landkreis als Träger gegründet und entsprechende Finanzmittel bereit gestellt.
- Die Stadt wird ggf. ein realistisches Angebot für den Erwerb der 2. Teilfläche Scharnhorstkaserne abgeben.
- Derzeit wird der Erwerb der Flächen des Kasernengeländes An der Landwehrstraße geprüft.
- Eine Machbarkeitsstudie alternativer Systeme des öffentlichen Verkehrs in Osnabrück wurde in Auftrag gegeben. Hierbei sind alle denkbaren Systeme zu berücksichtigen, die geeignet sind, erhebliche Qualitäts- und Angebotsverbesserungen herbei zu führen.
- In der Tarifstruktur des Öffentlichen Nahverkehrs werden Angebote für bestimmte Zielgruppen geprüft (Sozialticket, Gruppenkarten, Eltern mit Kinderwagen, Familienticket, Tarif ÖPNV / OPG).
- Der Neumarkt wird mit einer Fahrspur pro Richtung und deutlichen Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr umgebaut mit dem Ziel, zukünftig keinen Individualverkehr als Durchgangsverkehr mehr zuzulassen. Für ein neues Parkhaus am Neumarkt und den Anlieferverkehr für eine großflächige Einzelhandelsnutzung wird ein tragfähiges Verkehrskonzept erstellt.
- Konsequente Parkraumbewirtschaftung sowie Ausweitung Anwohnerparken.
- Förderung von Car-Sharing, u.a. durch Einbringung von geeigneten Teilen des städtischen Fahrzeugpools.
- Mögliche Lücken im Zuge der flächendeckenden Tempo-30-Zonen in der Innenstadt und in Wohngebieten werden geprüft.
- Förderung des Radverkehrs durch gezielte Investitionen in den Ausbau des Radwegenetzes und dessen Beschilderung.
- Auf der Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwicklungen und des sich abzeichnen Kompromisses zwischen FMO und NABU wird eine neue Wirtschaftlichkeitsanalyse für die geplante Start- und Landebahnverlängerung auf 3.000 Meter erstellt.
IV. Klimaschutz, Energie, Umwelt
- Rot-grün orientiert sich an den Zielen des Masterplans 100% Klimaschutz des BMU soweit diese für die Stadt anwendbar sind. Das CO2-Reduzierungskonzept und das Maßnahmenprogramm aus dem Wuppertal-Gutachten gehen in diesem Programm auf. Die neben der „Masterplan-Arbeit" laufenden Klimaschutzaktivitäten der Verwaltung werden durch eine Ausweitung um zwei Stellen personell abgesichert. Der Aufbau einer regionalen Klimaschutzagentur, an der die maßgeblichen Akteure (SWO, HWK, IHK, Sparkassen, VOBA etc.) beteiligt sein sollen, wurde auf den Weg gebracht.
- Weitere Windkraftstandorte werden geprüft und ggf. realisiert. Die Sonnenergienutzung wird weiter auch planerisch unterstützt. Informations- (z.B. „Sun-Area") und Beratungsangebote (z.B. „Sun-Power") werden weiterentwickelt. Die Realisierung eines Biomassekraftwerks in kommunaler Hand mit den städtischen, ggf. regionalen Kompost- und Grünschnittmengen wird angestrebt.
- Der Passivhausstandard wird festgeschrieben durch eine entsprechende Überarbeitung der Standards ökologischer Bauleitplanung, Unterstützung qualifizierter Strukturen in der Baubranche, den Grundsatz, dass neue öffentliche Gebäude nach diesem Standard gebaut werden.
- Nach dem Vorbild der Finanzierung des Windkraft-Repowerings am Piesberg sollen weitere Investitionsprojekte für den Klimaschutz identifiziert werden, die mit Unterstützung von Bürgergeld (Klimasparbriefe) finanziert werden können.
- Der aufzustellende Lärmaktionsplan und dessen Umsetzung werden mit hoher Priorität im Rahmen des finanziell Machbaren verfolgt. Es wird Wert auf ein hohes Maß an Transparenz und Bürgerbeteiligung gelegt.
V. Soziales, Kinder, Jugend, Familie, Gesundheit, Frauen
- Ein Bericht zur Sozialen Lage in Osnabrück, der insbesondere die Situation armer Kinder in Osnabrück transparent macht, wurde erstellt. Die Sicherung und Erweiterung der Angebote des Osnabrück-Passes unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Netzwerkes „Allen Kindern eine Zukunft geben" bzw. des Beirats „Runder Tisch Kinderarmut" erfolgt ebenso wie die Fortschreibung des Masterplans zur Bekämpfung der Kinderarmut.
- Mit den Stadtwerken wird die Einführung eines Sozialtickets für alle OS-Pass-InhaberInnen geprüft.
- Die Sozialverwaltung lässt sich von Trägern von Pflegeeinrichtungen bestätigen, dass diese auf Leiharbeit verzichten.
- Flüchtlinge sollen in Osnabrück nach Möglichkeit dezentral in Wohnungen untergebracht werden.
- Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zum „Kinderschutz durch Prävention", das möglichst früh mit Erziehungshilfen und Beratung bei den Eltern ansetzt.
- Die Betreuungsplätze für die unter 3-jährigen werden bedarfsgerecht ausgebaut.
- Das Betreuungsangebot für 3 – 6 jährige Kinder berücksichtigt den Bedarf an Ganztagesplätzen.
- Flexible Kinderbetreuung soll ein Leben für Familien mit Kindern in Osnabrück deutlich attraktiver machen.
- Das „Handlungskonzept Inklusion" wurde auf den Weg gebracht und personell ausgestattet.
- Der Einsatz von ökologischen und regional erzeugten Lebensmitteln in Einrichtungen in städtischer Trägerschaft oder von städtischen Eigenbetrieben wird angestrebt. Ein fleischreduzierter Konsum wird durch die Einführung eines vegetarischen Tages angestrebt, die Vegitag-Initiative unterstützt.
- Die Stadt muss weiter eine aktive Gleichstellungspolitik betreiben. Die Stadt Osnabrück hat die Europäische Charta für Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet. Ein Gleichstellungs-Aktionsplan soll als Gesamtkonzept die Umsetzungen der darin festgeschriebenen Ziele garantieren.
VI. Bildung
- Das städtische Bildungsbüro wird zur zentralen Anlauf- und Vernetzungsstelle für alle Bildungsakteure weiter entwickelt. Das Bildungsbüro übernimmt daneben die Aufgabe einer Koordinierungsstelle für kommunale Bildungsaufgaben.
- Mit dem Grundschulentwicklungsplan wurde eine zeitgemäße Neuordnung der Grundschullandschaft beschlossen. Ziel ist die Stärkung der öffentlichen Grundschulen durch Investitionen in Ausstattung und Programme wie die gebundene Ganztagsschule. Weitere Umwandlung von Halbtags- zu Ganztagsschulen. Grundschulbezirke nach dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege" bleiben Bestandteil einer vorausschauenden Grundschulentwicklungsplanung. Am Standort der Teutoburger Schule sollen die katholischen Bekenntnisschulen Overberg- und Kreuzschule zusammen gelegt werden.
- Verzahnung von Jugendhilfe und Schule in Richtung Ganztagesangebote an Grundschulen.
- Kinder mit deutsch als Zweitsprache brauchen häufig besondere Förderung, die auch durch das Teilhabe- und Bildungspaket unterstützt wird. Darüber hinaus erfolgt hierüber die Förderung der Schulsozialarbeit an ausgesuchten Standorten.
- Der Erfolg IGS Eversburg wird u.a. durch Standortinvestitionen gesichert.
- Das Sanierungs- und Modernisierungsprogramm an Schulen und Sportstätten wird fortgesetzt.
- Durch einen kommunalen Wissenschaftspreis soll die Kooperation mit den Hochschulen intensiviert und Innovationspotenzial erschlossen werden.
VII. Kultur
- An der Einführung eines Kulturfonds zur kulturellen Innovationsförderung wird festgehalten.
- Zur Förderung kommunaler Kulturschaffender werden die zur Verfügung stehenden Instrumente und Maßnahmen verstetigt und ggf. in eine Projektförderung überführt.
- Zur Erreichung des Ziels, allen Menschen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen wird der Kulturpass KUKUK eingeführt.
- Für das ehemalige Kriegsgefangenenlager auf dem Gelände der Quebec-Kaserne in Eversburg soll eine dem Gedenken an die Opfer angemessene Form gefunden werden.
- Die Benennung von Straßen, Plätzen, Gebäuden und Einrichtungen wird auf ihren militaristischen, rassistischen und , faschistischen Hintergrund überprüft.
- Weiterentwicklung der „Fair Trade-Stadt" Osnabrück. Die Stadt Osnabrück, ihre Eigenbetriebe und Gesellschaften setzen durch Beschaffungswesen und Auftragsvergabe Zeichen für soziale Gerechtigkeit und ökologische Vernunft.