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05.09.24 –
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der (Nach-)Besetzung von Stellen im Fall von Elternzeitvertretungen fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 09.09.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Sobald eine Mutterschutzfrist bzw. Elternzeitvertretung in den Fachbereichen, Ämtern und Referaten bekannt wird, erfolgt dort innerhalb der dezentralen Ressourcenverantwortung die Prüfung einer notwendigen Ausschreibung. Der Arbeitsplatzanspruch der Mitarbeitenden richtet sich nach der Richtlinie zur Rückkehr in den Beruf nach Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit vom 29. April 2024 (s. Anlage).
Bei einer Mitteilung der Fachbereiche, Ämter oder Referate über die Notwendigkeit einer Elternzeitvertretung erfolgt die Ausschreibung gemäß des Ausschreibungsauftrages. Innerhalb des Jahres 2023 erfolgten insgesamt 8 befristete Ausschreibungen zur Elternzeitvertretung; im laufenden Jahr 2024 erfolgten bisher 11 Ausschreibungen.
Innerhalb des Bereiches der pädagogischen Fachkräfte der Kindertagesstätten und der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter hat sich die Vorgehensweise in den letzten Jahren dahingehend geändert, dass in der Regel keine befristeten Ausschreibungen zur Vertretung des Mutterschutzes bzw. Elternzeit mehr erfolgen. Durch die Beschlüsse VO/2019/3839, VO/2021/7338 und VO/2023/1777 besteht die Legitimationen von unbefristeten Einstellungen. Ungeachtet des in dem Moment lediglich befristeten Bedarfes, ist der Bedarf innerhalb der Arbeitgeberin Stadt Osnabrück durch eine große Fluktuation und Bewegung in dem Segment immer gegeben.
Zu 2.:
Innerhalb des Rahmens der o.g. Richtlinie und durch die dezentrale Ressourcenverantwortung kann auf verschiedene Weise mit einer notwendigen Mutterschutz- bzw. Elternzeitvertretung reagiert werden (siehe auch Punkt 1. und Punkt 3.).
Zu 3.:
Neben einer Ausschreibung zur befristeten Mutterschutz- bzw. Elternzeitvertretung ist es möglich, dass die Fachbereiche, Ämter und Referate anderweitige Lösungen für die Vakanz finden und keine Ausschreibung von Mutterschutz- bzw. Elternzeitvertretungen erforderlich ist. Hierüber erfolgt keine Dokumentation, daher kann die Anfrage nicht mit Zahlen hinterlegt werden. Eine anderweitige personalwirtschaftliche Lösung kann durch befristete Stundenaufstockungen der Mitarbeitenden erfolgen, einer temporären Aufgabenumverteilung oder durch Rückkehr (Sonderurlaub, Krankheit, Elternzeit, etc.) einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters.
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