07.02.12 –
Beschluss:
Mit Käufern städtischer Grundstücke vereinbart die Stadt Osnabrück generell die Erfüllung eines erhöhten Wärmeschutzes und einer emissionsarmen Wärmeversorgung für Wohnungsneubauten:
Um die komfortablen und sehr energiesparenden Passivhäuser im Stadtgebiet mehr zuetablieren, gibt es bei grundsätzlich geeigneten Grundstücken die „Passivhauspräferenzvergabe". Das heißt, dass die Grundstücke an Kaufinteressenten vergeben werden, die beabsichtigen ein Passivhaus zu errichten.
Wenn man das Grundstück über die Präferenzvergabe erhalten hat, wird der Passivhausstandard Vertragsbestandteil und es sind vor Vertragsschluss sowie nach Errichtung des Hauses folgende Werte einzuhalten:
Kostenlose Beratung
Um die Besonderheiten der Passivhausbauweise mit dem Blickpunkt auf das ausgesuchte Grundstück zu erklären, findet vor der Bewerbung auf ein Grundstück ein kostenloser Beratungstermin im FB Umwelt oder mit qualifizierten externen Beratern statt, bei dem auch Hinweise auf Fördermöglichkeiten und andere Tipps rund ums Bauen gegeben werden.
Änderungsantrag Gruppe UWG/Piraten:
„Die Einhaltung der Vereinbarungen mit Grundstückskäufern zum Passivhausstandard ist auf geeignete Weise von der Verwaltung zu überprüfen und die Nichteinhaltung vertraglich zu sanktionieren."
Beratungsergebnis:
Der abweichende Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion bei einer Enthaltung angenommen.
Medien
Kategorie
Antrag | Klimaschutz | Wohnen
Nie wieder ist jetzt – und jetzt ist Erfurt! Am 4. und 5. Juli 2026 findet in Erfurt der Bundesparteitag der AfD statt. Gemeinsam mit Dir und [...]
Hitze tötet – und das im wachsenden Ausmaß. Rund 2.500 Menschen sind in Deutschland im vergangenen Jahr an den Folgen extremer Hitze gestorben. [...]
Nach der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist klar: Dieser Gesetzentwurf aus dem Hause Reiche ist klimaschädlich, sozial [...]