BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Energieeffizienz

Änderungsantrag Zählgemeinschaft SPD / Bündnis 90/Die Grünen (TOP 5.4)

13.03.12 –

Abweichender Beschluss:

Der nachfolgende Ursprungsantrag der CDU-Fraktion wird zur weiteren Beratung in den Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement verwiesen:

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Osnabrück sich erfolgreich für das Projekt 100% Klimaschutz beworben hat und der Verantwortung um einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen verpflichtet ist, beschließt der Rat der Stadt Osnabrück:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an das Modell der Stadt Frankfurt am Main Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen zu entwickeln und diese jährlich fortzuschreiben. Umfangreich ist hier darzustellen, wie die Stadt Osnabrück künftig bei Neubauten und Sanierungsvorhaben städtischer Gebäude, städtischen Einrichtungen und Eigenbetrieben sowie Gebäude die in Privat-Partnership-Modellen gebaut werden, vorzugehen hat.
  2. Diese Leitlinien sind den zuständigen Gremien der Stadt Osnabrück zur Beschlussfassung vorzulegen. Die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung der Leitlinien sind vorzubereiten und den entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Energielieferungsverträge zu überprüfen. Hieraus resultierende Einsparungen, die im ersten Jahr dach dem Wirksamwerden eventueller Vertragsanpassungen entstehen, werden im Einvernehmen mit den Nutzern der Liegenschaft einer Rücklage zugeführt und stehen ausschließlich zur Realisierung weiterer Energieeinsparungsmaßnahmen zur Verfügung.
  4. Um schon zeitnah Energieeffizienz weiter auszubauen, und bei Neubauten und Sanierungen sicherzustellen, beschließt der Rat der Stadt Osnabrück weiterhin:

4.1  Der Beschluss vom 5. April 2011, der vorschreibt, bei Neubauten städtischer Gebäude nur noch im Passivhausstandard zu bauen, wird bekräftigt. Dies ist in allen Ausschreibungen zu berücksichtigen. Ausnahmen sind vor Ausschreibungen anzuzeigen und ausführlich zu begründen.

4.2  Die Gebäudehüllfläche ist bei jedem Raumprogramm zu minimieren.

4.3  Die Gebäudeorientierung soll eine passive Solarenergienutzung im Winter ermöglichen.

4.4  Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind vor den Hauptzugängen ausreichend große unbeheizte Windfänge vorzusehen.

4.5  Räume mit ähnlichen Nutzungskonditionen sind zusammen zu fassen.

4.6  Räume mit hohen internen Lasten sind möglichst an der Nordfassade oder in natürlich belüfteten Kellerräumen anzuordnen.

4.7  Technikflächen sollen möglichst zentral innerhalb der versorgten Bereiche zugeordnet werden.

4.8  Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist immer die Möglichkeit zum Bau von Solarstromanlagen einzubeziehen. Wenn keine Anlage errichtet wird, ist ggf. die Dachfläche Investoren kostenneutral zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist ein entsprechendes Regelwerk zu entwickeln.

4.9  Wegen der hohen Kosten sollte bei der Planung frühzeitig der vorbeugende Brandschutz eingeschaltet werden, um durch vorausschauende Planung übermäßig kostenintensive, im Nachgang festgestellte Brandschutzmaßnahmen, auszuschließen.

  1. Die Stadt Osnabrück prüft Modelle, bei der neben Schulen (entsprechende Möglichkeiten für Schulen gibt es in Osnabrück bereits) auch Mitarbeiter wie beispielsweise Hausmeister in öffentlichen Gebäuden der Stadt Osnabrück an der Einsparung von Energielasten beteiligt werden können, um so Anreize zur Energieeinsparung zu erhöhen. Zudem sind entsprechende Schulungen, für „ Energiebeauftragte“ in Schulen und anderen Gebäuden der Stadt, im zu erarbeitenden Modell mit aufzunehmen.
  2. Dem Rat der Stadt Osnabrück sind noch vor der Sommerpause entsprechende Eckpunkte der Leitlinien und der Beteiligung an Einsparungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.

Medien

Kategorie

Antrag | Klimaschutz | Verwaltung

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