30.05.17 –
Beschluss:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Einführung sozialer Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu prüfen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, die für den Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen notwendigen Untersuchungen in den verschiedenen Quartieren und Milieus der Stadt Osnabrück durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einführung von Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Baugesetzbuch (BauGB) in der Stadt Osnabrück sinnvoll angewandt werden kann und wenn ja, bei welchen Bauleitplänen bzw. in welchen Stadtquartieren. Die Untersuchungsergebnisse sind dem entsprechenden Fachausschuss und dem Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Der abweichende Beschluss wird einstimmig angenommen.
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