19.05.15 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Eltern auf Antrag, möglichst unbürokratisch, die Elternbeiträge und nicht in Anspruch genommenen Essensgelder für die streikbedingten Betreuungsausfälle in den städtischen Kitas für die Streiktage zu erstatten.
Sachverhalt:
Eltern, die streikbedingt den Kindertagesstättenplatz ihrer Kinder nicht nutzen können, sind die gezahlten Gebühren für die Streiktage nach Ablauf des Streiks zurückzuerstatten. Den Eltern entsteht derzeit bereits ein Schaden, wenn das Kitaangebot eingeschränkt ist, so dass nicht auch noch hierfür der Beitrag gezahlt werden soll. Häufig müssen Eltern sich noch in der jetzigen Situation eine Betreuungsmöglichkeit im sozialen Umfeld erkaufen. Mit der Erstattung geht die Stadt kein finanzielles Risiko ein, da bereits streikbedingt die Personalkosten sinken. Den Osnabrücker Eltern sollte im Rahmen unserer politischen Möglichkeiten finanziell entgegengekommen werden.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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