Förderung freier Träger - Mehrbedarfe 2023

Förderung freier Träger - Mehrbedarfe 2023 / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 05.12.2023

05.12.23 –

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Die durch Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst im Jahr 2023 vorgesehenen Inflationsausgleichszahlungen und Einmalzahlungen für diejenigen freien Träger, deren Fördervertrag keine Tarifanpassungsklausel enthält - auf Nachweis der Zahlung bis zur Höhe der bereitgestellten Haushaltsmittel - als Tarifanpassung im Sinne der jeweiligen vertraglichen Regelung anzuerkennen.
  2. Die Zuschüsse zum Ausgleich tarifbedingter Personalkostensteigerungen für folgende Institutionen höchstens bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel 2023 in Höhe der Anträge anzuheben:

Träger

beantragte Erhöhung

Verfügbare Haushaltsmittel 2023 (Planansatz insgesamt)

Zuschusserhöhung

max. in Höhe der noch verfügb. Haushaltsmittel(gerundet), ansonsten wie beantragt

EMAF

 + 8.235,03 €

145.400 €

bis zu5.300 €

FOKUS

 + 926,42 €

145.000 €

bis zu 926,42 €

Musikbüro

 + 3.750,87 €

98.200 €

*bis zu 3.000 €

*Diese Mittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt (vgl. Sachverhalt), aber innerhalb des Produkts institutionelle Förderung gedeckt.

     3. Die Zuschüsse zum Ausgleich allgemeiner Kostensteigerungen für folgende Institutionen - höchstens bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel 2023 - anzuheben:

Träger

beantragte Erhöhung

Verfügbare Haushaltsmittel 2023 (Planansatz insgesamt)

Zuschusserhöhung

max. in Höhe der noch verfügb. Haushaltsmittel(gerundet), ansonsten wie beantragt

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst

 + 3.875 €

65.000 €

bis zu 2.500 €

Sachverhalt:

Beschluss gemäß dem Grundsatzbeschluss, die Tarifkostensteigerungen zu übernehmen.
 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der BOB-Fraktion und der Oberbürgermeisterin angenommen.

Kategorie

Antrag | Kultur, Frieden

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